{"status":"available","doknr":"OLD376366","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2024:0228.11U53.23.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2024-02-28","aktenzeichen":"11 U 53/23","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (7 O 139/22) vom 21.03.2023 wird als unzulässig verworfen.\n\nDer Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nWegen des Sachverhalts, der dem Rechtsstreit zugrunde liegt, sowie der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen, welche dem Berufungsführer erstmals am 21.03.2023 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt wurde (s. Bl. 318 LGA).\n\n3\n\nHiergegen wendet sich der Beklagte mit seiner am letzten Tag der Berufungsfrist per Telefax übermittelten Berufungsschrift vom 21.04.2023 (Bl. 1 f. OLGA).\n\n4\n\nDer Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 1 ZPO.\n\n5\n\nZur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 10.01.2024 Bezug genommen.\n\n6\n\nZur Begründung wird ferner auf die Verfügung vom 29.01.2024 Bezug genommen.\n\n7\n\nDie Voraussetzungen einer nur ausnahmsweise wegen vorübergehender technischer Gründe zulässigen Einreichung auf anderem Weg sind nicht unverzüglich glaubhaft gemacht worden, § 130d S. 2 u. 3 ZPO. Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die mithin versäumte Berufungsfrist liegen nicht vor.\n\n8\n\nDie weitere angekündigte Stellungnahme des Beklagten ist hierzu innerhalb der gesetzten Frist nicht mehr erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/376366","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2024-02-28/11-u-53-23","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/376366","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/376366","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2024-02-28/11-u-53-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/376366","retrieved":"2026-07-09 05:18:56.853627+00:00"}}