{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2019:0115.24KAP1.18.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":"24. Zivilsenat","decided":"2019-01-15","aktenzeichen":"24 Kap 1/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"G r ü n d e :\n\n\r\n\nHinsichtlich der im Tenor aufgeführten weiteren Feststellungsziele liegen die Voraussetzungen des § 15 KapMuG für eine Erweiterung vor.\n\n\r\n\nI.\n\n\r\n\nDie Beigeladenen sind antragsberechtigt gemäß § 15 Abs. 1 KapMuG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3 KapMuG.\n\n\r\n\nII.\n\n\r\n\nDie Entscheidung der zugrundeliegenden Rechtsstreitigkeiten hängt von den weiteren Feststellungszielen ab, § 15 Abs. 1 Ziff. 1 KapMuG. Die Entscheidungserheblichkeit ist bereits gegeben, wenn für das Oberlandesgericht zumindest plausibel ist, dass die Klärung des Feststellungsziels für den Ausgang des Verfahrens erheblich werden kann, auch wenn der Erfolg der Klage noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist (Kölner Kommentar zum KapMuG/Vollkommer, 2. Aufl., § 15 Rdn. 14). Diese Plausibilität ist hier schon deshalb zu bejahen, weil eine den erweiterten Feststellungszielen entsprechende Bewertung der Annahme entgegenstünden, die in den Ausgangsverfahren klagenden Kapitalanleger seien durch die Übergabe des Prospekts ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Einer weiteren Darlegung des Sach- und Streitstandes des Ausgangsverfahren sowie der Entscheidungserheblichkeit der weiteren Feststellungsziele bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht.\n\n\r\n\nIII.\n\n\r\n\nDie Feststellungsziele betreffen auch den gleichen Lebenssachverhalt, der dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt, § 15 Abs. 1 Ziff. 2 KapMuG. Dabei kommt es nicht auf die einzelnen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen an, sondern auf die den Schadensersatzanspruch unmittelbar auslösende Handlung oder Unterlassung des Schuldners, wie sie etwa in der Veröffentlichung eines Emissionsprospektes liegen kann (vgl. Kölner Kommentar zum KapMuG/Vollkommer, a.a.O., § 6 Rdn. 8; Wieczorek/Schütze/Kruis, ZPO, 4.A., § 15 KapMuG Rn. 15). Diese Voraussetzung liegt hier vor, weil die Beigeladenen die weiteren Feststellungsziele auf die Behauptung weiterer Unvollständigkeiten des streitgegenständlichen Prospekts stützen.\n\n\r\n\nIV.\n\n\r\n\nSchließlich ist die Erweiterung der Feststellungsziele auch sachdienlich, § 15 Abs. 1 Ziff. 3 KapMuG. Denn es ist davon auszugehen, dass den weiteren Feststellungszielen für eine unbestimmte Anzahl gleich gelagerter Rechtsstreitigkeiten Bedeutung zukommt, wofür bereits als ausreichend anzusehen ist, wenn - wie hier - die Feststellung des weiteren Feststellungszieles potentiell über das Verfahren des Antragstellers hinaus Bedeutung hat (vgl. Kölner Kommentar zum KapMuG/Vollkommer, a.a.O., § 15 Rn. 18). Soweit bei den Feststellungszielen - insbesondere bei Feststellungsziel zu Ziff. 1. m) - im Einzelnen noch Konkretisierungsbedarf besteht, kann eine Präzisierung ebenso wie hinsichtlich der im Vorlagebeschluss enthaltenen Feststellungsziele unter Wahrung der allgemeinen Prozessförderungspflicht noch im laufenden Verfahren erfolgen.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2019-01-15/24-kap-1-18","cited_norms":[{"jurabk":"KapMuG 2012","ref":"§ 15","ref_norm":"15","n":3},{"jurabk":"KapMuG 2012","ref":"§ 9","ref_norm":"9","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2019-01-15/24-kap-1-18","retrieved":"2026-10-28 16:07:02.373872+00:00"},"card":{"id":"olg-koeln/2019-01-15/24-kap-1-18","court":"OLG Köln","court_id":"olg-koeln","court_as_stated":"Oberlandesgericht Köln","panel":"24. Zivilsenat","date":"2019-01-15","dockets":["24 Kap 1/18"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2019:0115.24KAP1.18.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:OLGK:2019:0115.24KAP1.18.00"},"cite_as":"OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2019 – 24 Kap 1/18","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2019-01-15/24-kap-1-18","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"KapMuG 2012/15","law":"KapMuG 2012","abbreviation":"KapMuG 2012","ref":"15","label":"§ 15 KapMuG 2012","mentions":3},{"id":"KapMuG 2012/9","law":"KapMuG 2012","abbreviation":"KapMuG 2012","ref":"9","label":"§ 9 KapMuG 2012","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:07:02.373872+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}