{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2010:0727.4UF96.10.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":"4. Zivilsenat","decided":"2010-07-27","aktenzeichen":"4 UF 96/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde der Antragsgegner wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.\n\nG r ü n d e\n\n \n\nDie Beschwerde der Antragsgegner, der Eltern der betroffenen Kinder, ist nicht zulässig.\n\n \n\nDenn sie sind durch den angefochtenen Beschluss nicht beschwert.\n\n \n\nDieser Beschluss ist ausdrücklich in Übereinstimmung mit den Antragsgegnern ergangen, d.h. die Eltern sind mit der Übertragung des Sorgerechts in den Bereichen\n\n \n\nAufenthaltsbestimmungsrecht\n\n \n\nbehördliche Angelegenheiten\n\n \n\nGesundheitsfürsorge\n\n \n\nRecht zur Beantragung von Hilfe zu Erziehung\n\n \n\nauf das Jugendamt T. einverstanden gewesen.\n\n \n\nAuch mit ihrer Beschwerde haben sie sich nicht gegen diesen Ausspruch des Amtsgerichts verwehrt.\n\n \n\nSoweit sie sich dagegen wenden, das Frau C. vom Jugendamt T. die Sache betreut, kann dies keine Beschwer begründen. Denn der Beschluss befasst sich nur mit der Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt T., was die Eltern nicht anfechten wollen. Welche Person mit der Betreuung der Sache beim Jugendamt betraut wird, ist nicht Gegenstand des angefochtenen Beschlusses, sondern allein Sache des Jugendamts.\n\n \n\nAußerdem hat das Jugendamt erläutert, dass die Besuchskontakte der Eltern mit den Kindern nicht mehr von Frau C., sondern von Frau I. vom Pflegekinderdienst betreut werden.\n\n \n\nSollte bei Hilfeplangesprächen u.a. auch Frau C. beteiligt sein, haben die Eltern dies hinzunehmen, zumal noch etliche andere Personen beteiligt sind, so dass auch eine gewisse Kontrolle gewährleistet ist.\n\n \n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 13 a Abs. 1 FGG.\n\n \n\nBeschwerdewert: 3.000,00 €.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2010-07-27/4-uf-96-10","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2010-07-27/4-uf-96-10","retrieved":"2026-10-28 15:57:59.073463+00:00"},"card":{"id":"olg-koeln/2010-07-27/4-uf-96-10","court":"OLG Köln","court_id":"olg-koeln","court_as_stated":"Oberlandesgericht Köln","panel":"4. Zivilsenat","date":"2010-07-27","dockets":["4 UF 96/10"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2010:0727.4UF96.10.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:OLGK:2010:0727.4UF96.10.00"},"cite_as":"OLG Köln, Beschluss vom 27.07.2010 – 4 UF 96/10","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2010-07-27/4-uf-96-10","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Beschwerde der Antragsgegner wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T15:57:59.073463+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}