{"status":"available","doknr":"OLD267693","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2006:1215.22U93.06.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2006-12-15","aktenzeichen":"22 U 93/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Gesuch der Beklagten vom 6.12.2006, den Sachverständigen Prof. Dr. G wegen Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen Prof. Dr. G ist unzulässig.\n\n3\n\nDer Senat ist zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht zuständig,\nda der Sachverständige im Berufungsverfahren weder ernannt noch angehört worden\nist.\n\n4\n\nGemäß § 406 Abs. 2 und 4 ZPO ist das Gericht, von dem der Sachverständige\nernannt ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zuständig, also in\nder Regel das Prozessgericht erster Instanz , auch wenn ein Urteil bereits ergangen und\nRechtsmittel eingelegt ist (h. M., vgl. BayObLG München, FamRZ 1997, 1288; Zöller-Greger,\nZPO, 26. Auflage, § 406 Rz 10; Musielak-Huber, Kommentar zum Zivilprozessrecht, 5. Aufl.\n§ 406 Rz 12, 15; Damrau in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl.,\n§ 406 Rz 12 m.w.N.; a.A. OLG Koblenz, OLGR 2000, 442). Die Anhängigkeit in der\nRechtsmittelinstanz ändert mithin weder die Zuständigkeit des Gerichts, bei dem\ndas Ablehnungsgesuch anzubringen ist, noch nimmt es diesem die Befugnis zur Entscheidung\ndarüber (§ 406 Abs. 4 ZPO).\n\n5\n\nÜber ein Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen, der bereits im\nselbständigen Beweisverfahren ernannt worden ist, hat gemäß § 492 Abs.\n1, 406 Abs. 2 und 4 ZPO ebenfalls grundsätzlich das Gericht, das ihn ernannt hat, zu\nentscheiden (h.M., vgl. OLG München, NJW 1984, 1048; Müller, NJW 1982, 1961,\n1965f.; Schulze, NJW 1984, 1019 f.; Musielak – Huber, aaO, § 490 Rz 5; Thomas/Putzo,\nZPO, 27. Aufl, § 406 Rz 6 und § 487 Rz 5, 6 m.w.Nachw.).\n\n6\n\nIst wie hier, das Beweisverfahren beendet, geht die Zuständigkeit zur Entscheidung\nüber ein danach gestelltes und auf neu entstandene oder neu bekannt gewordene Tatsachen\ngestütztes Ablehnungsgesuch vom Gericht des Beweisverfahrens auf das Gericht der Hauptsache\nüber (vgl. die vorgenannten Nachweise). Dies ist das Prozessgericht erster Instanz, wenn\nin erster Instanz die Beweisaufnahme des selbständigen Beweisverfahrens gemäß\n§ 493 ZPO benutzt wird und damit einer Beweisaufnahme im Urteilsverfahren gleichsteht\n(vgl. Thomas/Putzo, aaO, § 493 Rz 1). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da\nsich die Parteien in erster Instanz auf das Gutachten berufen haben und auch das Landgericht\nin seinen Entscheidungsgründen das Gutachten verwertet hat (S. 11 ff. des Urteils). Die\ndadurch nach Abschluss des Beweisverfahrens begründete Zuständigkeit des\nProzessgerichts erster Instanz entspricht derjenigen des § 406 Abs. 2 ZPO. Sie besteht\n- wie oben ausgeführt - gemäß § 406 Abs. 2 ZPO fort, wenn bereits Urteil\nergangen und Rechtsmittel eingelegt ist. Denn Verfahren und Entscheidung richten sich auch im\nFall der Ablehnung eines Sachverständigen aus dem Beweisverfahren allein nach § 406\nZPO (vgl. Musielak – Huber, aaO, § 490 Rz 5).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/267693","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2006-12-15/22-u-93-06","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 406","ref_norm":"406","n":4},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 493","ref_norm":"493","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/267693","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/267693","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2006-12-15/22-u-93-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/267693","retrieved":"2026-07-09 02:36:22.065528+00:00"}}