{"status":"available","doknr":"OLD269619","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2006:0925.2WS484.06.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2006-09-25","aktenzeichen":"2 Ws 484/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird verworfen.\n\nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt , § 473 Abs. 1 StPO.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n 2\n\nDie Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme zu dem Rechtsmittel Folgendes ausgeführt : \n\n 3\n\nIn dem angefochtenen Beschluss ist zu Recht und mit zutreffender Begründung\n\n 4\n\neine Negativprognose angenommen worden. Dem steht die Erkrankung des\n\n 5\n\nAngeklagten nicht entgegen. Das Beschwerdevorbringen zu dessen Lebens-\n\n 6\n\nerwartung der Dauer einer möglichen Strafhaft sind spekulativ und im\n\n 7\n\nÜbrigen unerheblich. Das Urteil des Landgerichts L. vom 19.06.2006 – 108 –\n\n 8\n\n9/06 – (Bl. 20 ff. d. DNA-Sonderhefts) ist nicht rechtskräftig, so dass derzeit die\n\n 9\n\nVerbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe noch nicht feststeht. Entgegen dem\n\n 10\n\nBeschwerdevorbringen hat das Landgericht auch nicht eine geringe Lebens-\n\n 11\n\nerwartung des Angeklagten festgestellt, sondern aufgrund der vorliegenden\n\n 12\n\nErkrankung – im Vergleich mit gesunden Personen – eine geringere Lebens-\n\n 13\n\nerwartung angenommen (Bl. 47 d. DNA-Sonderhefts). Schließlich ist zu be-\n\n 14\n\nmerken, dass Straftaten – auch solche aus dem Bereich der Betäubungsmittel-\n\n 15\n\nkriminalität – selbst im Rahmen des Strafvollzuges begangen werden können und\n\n 16\n\nbegangen werden.\n\n 17\n\nDie angeordnete Maßnahme ist auch nicht aus den mit der Beschwerde \n\n 18\n\nvorgebrachten Gründen unverhältnismäßig. Auch bei Betäubungsmitteldelikten\n\n 19\n\nhinterlässt der Täter deliktsspezifisch – etwa weil er mit dem Rauschgift bzw.\n\n 20\n\ndessen Verpackung in Berührung gekommen ist – Identifizierungsmaterial am\n\n 21\n\nTatort, so dass bei künftigen Straftaten dieser Art mit der Sicherstellung von\n\n 22\n\nKörperspuren gerechnet werden kann, die nach einer DNA-Analyse für eine \n\n 23\n\nÜberführung geeignet sind (vgl. Senatsentscheidung vom 16.09.2004 \n\n 24\n\n- 2 Ws 215/04 -).\n\n 25\n\nDem stimmt der Senat zu.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/269619","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2006-09-25/2-ws-484-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/269619","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/269619","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2006-09-25/2-ws-484-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/269619","retrieved":"2026-07-09 02:39:14.702542+00:00"}}