{"status":"available","doknr":"OLD273164","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2006:0403.16WX52.06.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2006-04-03","aktenzeichen":"16 Wx 52/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Amtsgericht Köln ist für die weitere Führung der Betreuung zuständig.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie Vorlage ist gemäß §§ 65 a Abs. 1 S. 1, 46 Abs. 2 S. 1 FGG statthaft.\nDie Vorlagevoraussetzungen sind gegeben, da das Amtsgericht Köln die\nÜbernahmebereitschaft nicht erteilt hat. \n\n3\n\nDas Amtsgericht Köln hat gemäß §§ 65 a Abs. 1 S. 1, 46 Abs. 1 S. 1 FGG\ndas Betreuungsverfahren zu übernehmen. \n\n4\n\nFür Verrichtungen, die die Betreuung betreffen, ist nach § 65 FGG das\nGericht zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene zu der Zeit, zu der das\nGericht mit der Angelegenheit befasst wird, seinen gewöhnlichen Aufenthalt\nhat. Sie kann nach §§ 65 a Abs. 1 S. 1, 46 Abs. 1 S. 1 FGG aus wichtigem\nGrund an ein anderes Gericht abgegeben werden. Als ein wichtiger, zur Abgabe\ndes Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht berechtigender Grund ist es\nin der Regel anzusehen, wenn sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Betroffenen\ngeändert hat und die Aufgaben des Betreuers im wesentlichen am neuen\nAufenthaltsort zu erfüllen sind. Dabei ist die Begründung des gewöhnlichen\nAufenthalts als ein rein tatsächlicher Vorgang zu verstehen, der im Gegensatz\nzu der Begründung eines Wohnsitzes keinen rechtsgeschäftlichen Begründungswillen\nvoraussetzt; auch die Einhaltung melderechtlicher Vorschriften ist dafür nicht\nmaßgeblich. Der gewöhnliche Aufenthalt befindet sich dort, wo der Betroffene\nfür längere Zeit den tatsächlichen Mittelpunkt der Lebensführung hat. Nicht\nerfüllt ist diese Voraussetzung bei einem kurzfristigen und nicht auf Dauer\nangelegten Aufenthalt. Dagegen bleibt der tatsächliche Mittelpunkt der\nLebensführung bei bloß vorübergehender Abwesenheit, etwa einer kurzen Reise oder\neinem kürzeren Klinikaufenthalt unverändert (Jürgens, Kommentar zum Kommentar zum\nmateriellen Betreuungsrecht, zum Verfahrensrecht und zum Vormünder- und\nBetreuervergütungsgesetz, 3. Auflage 2005, § 65 FGG Rdn. 3).\n\n5\n\nIm vorliegenden Fall ist der gewöhnliche Aufenthaltsort des Betroffenen Köln.\nEr hält sich nach Angaben seines Betreuers bereits seit April 2004, also seit\nnunmehr zwei Jahren, in Köln auf. Zudem hat er an dem Betreuer gegenüber angegeben,\nauf Dauer in Köln bleiben und nicht mehr nach Mönchengladbach zurückkehren zu wollen.\nDamit befindet sich der Lebensmittelpunkt des Betroffene jedenfalls jetzt und bereits\nseit geraumer Zeit in Köln. Das gilt ungeachtet der Tatsache, dass er sich innerhalb\ndes Stadtgebietes und der Umgebung nicht an demselben, sondern an wechselnden Orten,\nnämlich - abgesehen von einem kürzeren stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus\n- im Wohnheim der Heilsarmee und in Notunterkünften der Stadt - aufhält. Es kommt\nhinzu, dass der Aufenthalt in Köln nach dem Willen des Betroffenen auch auf Dauer\nangelegt ist. \n\n6\n\nUnter diesen Umständen kann es keine Rolle spielen, dass der Betroffene in Köln\nüber keine Meldeanschrift verfügt und sich dort an den Behörden und seinem Betreuer\nnicht immer bekannten Orten aufhält. Das ändert nichts daran, dass die Betreuung\ndurch das Amtsgericht Köln zweckmäßig ist, zumal nach den Angaben des jetzigen Betreuers\nauch eine Übernahme der Betreuung durch die in Köln ansässige Substitutionsambulanz\ndes SKM gewährleistet ist.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273164","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2006-04-03/16-wx-52-06","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/273164","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273164","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2006-04-03/16-wx-52-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/273164","retrieved":"2026-07-09 02:44:16.768095+00:00"}}