{"status":"available","doknr":"OLD296358","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2002:0904.16WX160.02.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2002-09-04","aktenzeichen":"16 WX 160/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie sofortige Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch\nkeinen Erfolg.\n\n3\n\nDie Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der\nBefangenheit kommt nur in Betracht, wenn Gründe vorliegen, die\ngeeignet sind, das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des\nRichters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO). Dazu zählen nur solche\nobjektiven Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei\nvernünftiger\n\n4\n\nBetrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der\nSache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch\ngegenüber.\n\n5\n\nSolche objektiven Gründe sind im vorliegenden Fall nicht\ngegeben.\n\n6\n\nDie Ablehnung der Amtsrichterin begründet der Antragsteller zu\n4) in seinem Ablehnungsgesuch vom 15.05.00 allein damit, dass er\ntrotz seiner Bitten mit Schriftsatz vom 25.04.2000 und Fax vom\n04.05.2000, ihm zwischenzeitliche Vorgänge seit dem 07.03.1997 zur\nKenntnis zu bringen, keinerlei Information über das Verfahren\nbetreffend das Ablehnungsgesuch der Antragsteller zu 1 und 2 vom\n17.05.1999 erhalten habe.\n\n7\n\nZwar berührt die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die\nAusübung des Richteramtes sprechen, im Hinblick auf Artikel 101\nAbs. 1 Satz 2 GG die prozessuale Rechtsstellung aller\nVerfahrensbeteiligten, so dass ihnen auch insoweit rechtliches\nGehör zu gewähren ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 2229). Auch wenn der\nabgelehnten Richterin deshalb insoweit ein Verfahrensfehler\nunterlaufen sein sollte, reicht dies indes nicht aus, um hieraus\naus objektiver Sicht der ablehnenden Partei auf eine\nVoreingenommenheit der Richterin zu schließen. Verfahrensverstöße\nim Rahmen der Prozessleitung stellen nur dann einen Ablehnungsgrund\ndar, wenn sie auf Willkür oder einer unsachlichen Einstellung des\nRichters gegenüber der ablehnenden Partei beruhen (vgl.\nZöller-VollKommer, ZPO, 22. Aufl., § 42 Rz. 28 m. w. N.). Für eine\nsolche Annahme bestehen hier keine Anhaltspunkte. Der dienstlichen\nÄußerung der abgelehnten Richterin vom 17.05.2000 ist vielmehr zu\nentnehmen, dass sie den Antragsteller zu 4) nur deshalb nicht über\ndas von Rechtsanwältin G. R. betriebene Ablehnungsverfahren\nunterrichtet hat, weil sie irrtümlich der Auffassung war, dass er\nan dem Ablehnungsverfahren nicht beteiligt gewesen sei. Ein durch\neinen solchen Irrtum ausgelöster Verfahrensverstoß gibt einer\nvernünftig denkenden Partei keinen Anlass, an der\nUnvoreingenommenheit der Richterin zu zweifeln.\n\n8\n\nSoweit der Antragsteller zu 4) mit der sofortigen Beschwerde\nunter Bezugnahme auf das Ablehnungsgesuch der Rechtsanwältin G. R.\nvom 11.05.2000 erstmals weitere Ablehnungsgründe vortragen will,\nist er hiermit in der Beschwerdeinstanz ausgeschlossen. Gegenstand\ndes Verfahrens sind allein die im Gesuch vorgetragenen\nAblehnungsgründe. Deshalb können mit der Beschwerde keine neuen\nAblehnungsgründe geltend gemacht werden (vgl. Zöller-Vollkommer, a.\na. O. § 46 Rz. 17).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/296358","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2002-09-04/16-wx-160-02","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 101","ref_norm":"101","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/296358","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/296358","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2002-09-04/16-wx-160-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/296358","retrieved":"2026-07-09 03:18:58.366125+00:00"}}