{"status":"available","doknr":"OLD298455","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2002:0408.16WX50.02.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2002-04-08","aktenzeichen":"16 Wx 50/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2. als Mutter der\nBetroffenen ist zulässig, sie hat jedoch in der Sache keinen\nErfolg.\n\n3\n\nIm Rahmen der weiteren Beschwerde als Rechtsbeschwerde kann der\nSenat nur überprüfen, ob das Landgericht aufgrund der von ihm\ngetroffenen tatsächlichen Feststellungen rechtlich fehlerfrei\nentschieden hat. Neue tatsächliche Feststellungen kann der Senat\ndagegen nicht treffen. Aufgrund der vom Amtsgericht und vom\nLandgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen ist es nicht\nrechtlich zu beanstanden, dass das Landgericht angenommen hat, ein\n\"anderer wichtiger Grund\" für die Entlassung bzw. Auswechslung des\nBetreuers im Sinne des § 1908 b Abs. 1 BGB sei vorliegend nicht\ngegeben. Dass die Beteiligte zu 1. ihre Aufgaben als Betreuerin\nnicht ordnungsgemäß erfülle, ist weder vom Amts- noch vom\nLandgericht in tatsächlicher Hinsicht festgestellt worden. Dass die\nBeteiligte zu 2. als Mutter der Betroffenen, die ursprünglich die\nBetreuung für ihr Kind bei dessen Volljährigkeit nicht übernehmen\nwollte, nunmehr aber zur Übernahme der Betreuung bereit ist, reicht\nallein nicht aus, um die Betreuerin abzulösen. Die Bereitschaft\neines nahen Verwandten, nunmehr die Betreuung zu übernehmen ist nur\ndann ein wichtiger Grund zur Entlassung des bisherigen Betreuers,\nwenn die Betreuung durch den nahen Angehörigen dem Wohle des\nBetreuten erheblich besser entspricht als der bisherige Zustand\n(vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b BGB\nRdn. 14; BayObLG FamRZ 2000, 1457). Dass dies objektiv vorliegend\nder Fall sei, konnte weder durch das Amts- noch durch das\nLandgericht festgestellt werden. Insbesondere haben beide Instanzen\nbei der Betroffenen selbst keine intensive Kind-Mutter-Beziehung\nfeststellen können. Die Betroffene ist emotional allein auf die\nMitbewohner des Behindertenwohnheimes, in dem sie lebt,\nausgerichtet. Dass die Beschwerdeführerin ihrerseits darunter\nleidet, dass sie, obwohl sie sich nunmehr gesundheitlich dazu in\nder Lage fühlt, nicht die Betreuung ihrer Tochter übernehmen darf,\nist menschlich verständlich und in hohem Maße anerkennenswert. Es\nstellt jedoch keinen wichtigen Grund im Sinne des § 1908 b Abs. 1\nBGB dar, da ein \"wichtiger Grund\" im Sinne dieser Vorschrift allein\nin der Person des Betreuten liegen muss. Einen wichtigen Grund in\nder Person der Betreuten konnten aber die Vorinstanzen gerade nicht\nin tatsächlicher Hinsicht feststellen. Die Betroffene hat auch\nihrerseits bezeichnenderweise einen Wechsel des Betreuers nicht\nangeregt, obwohl sie zu solchen Willensäußerungen in tatsächlicher\nHinsicht, wenn auch ohne Überblick über die rechtliche Relevanz,\ndurchaus fähig wäre. § 1857 Abs. 5 BGB, auf den die\nBeschwerdeführerin sich vorliegend beruft, gilt für die Erstauswahl\ndes Betreuers, nicht aber für die Frage des Betreuerwechsels, wenn\nder Betreute selbst einen solchen Wechsel nicht beantragt.\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 13 a FGG.\n\n5\n\nDer Beschwerdewert beträgt 4.000,00 Euro.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298455","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2002-04-08/16-wx-50-02","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1857","ref_norm":"1857","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/298455","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298455","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2002-04-08/16-wx-50-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/298455","retrieved":"2026-07-09 03:22:10.358716+00:00"}}