{"status":"available","doknr":"OLD300184","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:1205.27WF230.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-12-05","aktenzeichen":"27 WF 230/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDas nach § 127 Abs. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen\nzulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Zu Recht hat das\nAmtsgericht die nachgesuchte Prozesskostenhilfe nur unter Anordnung\nvon Ratenzahlungen bewilligt. Auf die Ausführungen des Amtsgerichts\nin dem Beschluss über die Nichtabhilfe nimmt der Senat entsprechend\n§ 543 Abs. 1 ZPO Bezug.\n\n3\n\nDie Eltern des Klägers sind gemäß § 1360 a Abs. 4 BGB in\nentsprechender Anwendung verpflichtet, dem Kläger zumindest in Höhe\ndes durch das Amtsgericht festgesetzten Prozesskostenhilferaten zu\nbevorschussen. Soweit der Beschluss des Senats vom 17.9.2001 (27 WF\n159/01 = AG Siegburg 33 F 199/01) dahin verstanden werden kann, die\nVerweisung auf einen Prozesskostenvorschuss komme grundsätzlich\nnicht in Betracht, wenn der hierfür in Anspruch zu nehmende\nElternteil selbst - wenn auch gegen Raten - Prozesskostenhilfe\nerlangen könnte (so etwa Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der\nfamilienrichterlichen Peraxis, 5. Aufl., § 6, Rn. 23 ff m.w.N.),\nhält der Senat in dieser Allgemeinheit hieran nicht fest.\nMaßgeblich dafür ist insbesondere die Überlegung, dass der\nProzesskostenvorschuss unterhaltsrechtlich zu beurteilen ist und\nSonderbedarf darstellt (vgl. dazu Kalthoner/Büttner/Wrobel-Sachs,\nPreozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rn. 371 ff).\nSofern der dem prozessführenden Kind zu Unterhalt Verpflichtete bei\neinem von ihm selbst zu führenden Gerichtsverfahren\nProzesskostenhilfe nur unter Anordnung von Raten erhalten würde und\nsofern er weiterhin - wie hier beide Elternteile - über ein den\nangemessenen Selbstbehalt deutlich übersteigendes Einkommen\nverfügt, das ihn unterhaltsrechtlich in die Lage versetzt, den\nSonderbedarf Prozesskostenvorschuss zumindest in diesen Raten bei\nWahrung des angemessenen Selbstbehalts auch aufzubringen, erscheint\nes nicht gerechtfertigt, das prozessführende Kind von jeder\nRatenzahlungsverpflichtung freizustellen, obwohl es\nunterhaltsrechtlich über Vermögen in Form eines - wenn auch\nratenweise zu erfüllenden - Prozesskostenvorschussanspruch gegen\neinen oder beide Elternteile verfügt. In derartigen Fällen\nerscheint es daher angezeigt, dem Kind Prozesskostenhilfe nur unter\nRatenzahlung zu bewilligen (vgl. OLG Köln, OLGR 1994, 281,\nKalthoener/Büttenr a.a.O jeweils mit w. N). Es ist demzufolge nicht\nzu beanstanden, dass das Amtsgericht hier in Anbetracht der nicht\ngeringen Nettoeinkünfte beider Elternteile - der Senat kommt bei\nder Mutter des Klägers nach Abzüge der besonderen Belastungen zu\neinem Nettoeinkommen ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld von über\n3.000 DM und zu einem prozesskostenhilferechtlich einzusetzenden\nEinkommen von über 950 DM und damit zu eigenen\nProzesskostenhilferaten von 350 DM, der Vater verdient netto,\n4.924,42 DM - Prozesskostenhilfe nur unter Anordnung von Raten von\n200 DM bewilligt hat.\n\n4\n\nEine Kostenentscheidung ist im Hinblick auf § 127 Abs. 4 ZPO\nentbehrlich.\n\n5\n\nGerichtsgebühr für die Beschwerdeentscheidung: 50 DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300184","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-12-05/27-wf-230-01","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1360a","ref_norm":"1360a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/300184","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300184","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-12-05/27-wf-230-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/300184","retrieved":"2026-07-09 03:24:53.865705+00:00"}}