{"status":"available","doknr":"OLD300568","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:1105.16WX220.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-11-05","aktenzeichen":"16  Wx 220/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nGründe\n\n2\n\nDie weitere Beschwerde ist zulässig ( §§ 20,69g Abs.1 S.1, 29\nAbs.1 FGG ), hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.\n\n3\n\nDie Entscheidung des Landgerichts hält rechtlicher Nachprüfung\nstand ( §§ 27 FGG, 550 ZPO ).\n\n4\n\nDas Landgericht hat auf der Grundlage des Gutachtens des\nSachverständigen S. zutreffend ausgeführt, dass auch in Anbetracht\nder körperlichen Behinderung des Betroffenen nach dessen\ngegenwärtigen Lebenssituation kein konkreter Betreuungsbedarf ( §\n1896 BGB )besteht, weil der Betroffene in seiner Entscheidung, wie\ner seine Angelegenheiten regeln will, nicht beeinträchtigt ist und\nihm für die Umsetzung seiner Entscheidungen andere Hilfen iSv §\n1896 Abs.2 S.2 BGB in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.\nZwecks Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die\nAusführungen in der angefochtenen Entscheidung, wobei das\nLandgericht insbesondere auch das Gutachten des Sachverständigen S.\nzutreffend gewürdigt hat. Die Rechtsbeschwerde rechtfertigt keine\nandere rechtliche Beurteilung. Die Ausführungen des Landgerichts\nsind lediglich insoweit zu korrigieren, als vorrangige Hilfen nach\n§ 72 BSHG vorliegend nicht in Betracht kommen. Der Betroffene weist\nzu Recht daraufhin, dass er nicht zu dem Personenkreis gehört, dem\nHilfen nach der genannten Vorschrift gewährt werden. Allerdings ist\nin § 10 SGB I für alle Sozialleistungsbereiche die Eingliederung\nBehinderter geregelt, wobei zu den Leistungen nach § 29 SGB I\nsowohl berufsfördernde Leistungen ( Ziff.2 ) als auch Leistungen\nzur allgemeinen sozialen Eingliederung ( Ziff.3 ) gehören. Speziell\nim Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) ist die Eingliederungshilfe für\nBehinderte in den §§ 39,40 und der Eingliederungshilfeverordnung zu\n§ 47 BSHG geregelt. Nach § 39Abs.3 BSHG ist es vor allem Aufgabe\nder Eingliederungshilfe, dem Behinderten die Teilnahme am Leben der\nGemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und ihm die\nAusübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen\nangemessenen Tätigkeit zu ermöglichen. In § 40 Abs.1 Ziff.6a BSHG\nist als Maßnahme auch die Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,\ndie den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht,\nvorgesehen. Der Maßnahmenkatalog ist umfassend und deckt die vom\nBetroffenen im vorliegenden Verfahren angesprochenen Bedürfnisse\nab. Mit der von ihm angegebenen minimalen Sehkraft ( bis zu 10%\n)und dem Bezug von Arbeitslosenhilfe von monatlich 950.- bis\n1000.-DM dürfte der Betroffene die Voraussetzungen für die\nGewährung von Eingliederungshilfe erfüllen. Im Hinblick auf die\nNachrangigkeit der Betreuung ist der Betroffene gehalten, mögliche\nsoziale Dienste, die ihm geboten werden, auch in Anspruch zu\nnehmen. Erst wenn nach Ausschöpfung sozialer Hilfen immer noch eine\nHilfsbedürftigkeit des Betroffenen besteht, kommt die Einrichtung\neiner Betreuung für bestimmte Aufgabenbereiche in Betracht. Der\nSenat ist mit dem Landgericht der Auffassung, dass der Betroffene\nallein in der Lage ist, anderweitige Hilfe zu organisieren. Dies\ngilt insbesondere im Hinblick darauf, dass das Sozialamt - wie auch\ndas Landgericht ausgeführt hat - von Amts wegen zu ermitteln hat,\nsobald es von einem Hilfefall Kenntnis erlangt.\n\n5\n\nDie Beschwerde war demnach zurückzuweisen.\n\n6\n\nEine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300568","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-11-05/16-wx-220-01","cited_norms":[{"jurabk":"SGB 1","ref":"§ 10","ref_norm":"10","n":1},{"jurabk":"SGB 1","ref":"§ 29","ref_norm":"29","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/300568","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300568","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-11-05/16-wx-220-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/300568","retrieved":"2026-07-09 03:25:27.716131+00:00"}}