{"status":"available","doknr":"OLD300973","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:0919.27WF177.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-09-19","aktenzeichen":"27 WF 177/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nGründe\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde ist unbegründet.\n\n3\n\nNach § 124 Nr. 2 ZPO kann das Gericht die Bewilligung der\nProzesskostenhilfe aufheben, wenn die Partei absichtlich oder aus\ngrober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen und\nwirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat. Die Pflichtverletzung\nkann darin liegen, dass die Partei die geplante oder bereits\neingeleitete Veräußerung eines Grundstücks verschweigt\n(Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl. § 124 Rdn. 7). Die Antragstellerin\nhat den notariellen Veräußerungsvertrag betreffend das Grundstück\nam 21.2.2001 abgeschlossen. Damit stand fest, dass sie aus der\nVeräußerung einen erheblichen Kapitalbetrag zu erwarten hatte. Die\nin der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen\nVerhältnisse vom 8.2.2001 gemachten Angaben erwiesen sich damit im\nHinblick auf die nachgesuchte Prozesskostenhilfe als unrichtig. Sie\nwar gehalten, dem Gericht vor der Bewilligung der\nProzesskostenhilfe ihre jedenfalls nunmehr nicht mehr zutreffenden\nAngaben richtig zu stellen. Das hat sie aus grober Nachlässigkeit\nunterlassen. Im Hinblick auf die Höhe des zu erwartenden\nKapitalbetrages wäre für sie ohne weiteres erkennbar gewesen, dass\nsie dadurch, dass sie ihre Angaben nicht berichtigte, eine\nfehlerhafte Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkte.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300973","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-09-19/27-wf-177-01","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/300973","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/300973","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-09-19/27-wf-177-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/300973","retrieved":"2026-07-09 03:26:08.528278+00:00"}}