{"status":"available","doknr":"OLD301151","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:0831.16WX194.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-08-31","aktenzeichen":"16 Wx 194/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie weitere sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 22, 27, 29 FGG\nzulässig, sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Der Antrag des\nLandrats, gegen den Betroffenen die Durchsuchung seiner Wohnung\ngemäß § 24 OBG NW in Verbindung mit §§ 41, 42 PolG NW einstweilig\nanzuordnen zum Zwecke der Erlangung der Ausweispapiere des\nBetroffenen, um deren Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls\ndiese verlängern zu lassen, ist unzulässig. Die Voraussetzungen des\n§ 43 PolG NW liegen nicht vor, nachem der Betroffene, wie die\nAusländerbehörde in ihrem Schreiben vom 29.08.2001 mitgeteilt hat,\nseit dem 08.08.2001 untergetaucht ist. Da weder feststeht, dass der\nBetroffene jemals wieder in der Bundesrepublik Deutschland\nverhaftet werden kann noch, dass er im Falle seiner Verhaftung\nseine Personalpapiere nicht mit sich führen wird, so dass deren\nBeschlagnahme überhaupt je notwendig sein sollte, kann auch nicht\nprophylaktisch die Durchsuchung seiner Wohnung beantragt werden, um\ndort vielleicht die Ausweispapiere zu finden. Da spätestens seit\ndem Verhaftungsversuch am 08.08.2001 feststeht, dass derzeit keine\nEilmaßnahmen in der Wohnung des Betroffenen zur Sicherstellung der\nAusweispapiere erforderlich sind, war die Beschwerde des Landrats\nvom 23.08.2001 von vornherein unbegründet.\n\n3\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG.\n\n4\n\nDer Beschwerdewert beträgt 2.500,00 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301151","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-08-31/16-wx-194-01","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/301151","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301151","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-08-31/16-wx-194-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/301151","retrieved":"2026-07-09 03:26:24.908513+00:00"}}