{"status":"available","doknr":"OLD301362","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:0807.25WF56.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-08-07","aktenzeichen":"25 WF 56/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDer mit Schreiben vom 12. April 2001 von der Antragsgegnerin,\ndie das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder A., T. und M. innehat,\neingelegte \"Einspruch\" gegen den Beschluss des Familiengerichts vom\n22. März 2001 beinhaltend die Bestellung von Frau Rechtsanwältin T.\nzur Verfahrenspflegerin für die betreffenden Kinder ist als\nBeschwerde zu behandeln.\n\n3\n\nDer Senat folgt der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen\nAuffassung, wonach die Verfahrenspflegerbestellung durch den\nsorgeberechtigten Elternteil mit der einfachen Beschwerde gemäß §§\n19, 20 FGG anfechtbar ist (so OLG München, OLGR 1998, 388; OLG\nKarlsruhe, OLGR 2000, 160; OLG Dresden, OLGR 2000, 267 ff.; KG\nBerlin, KGR 2000,102; Maurer in FamRefK, § 50 FGG Rdnr. 35; a.A.\nOLG Celle, OLGR 1999, 254 f.; Brandenburgisches OLG, OLGR 2000, 269\nf.; Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 514 f.; Keidel/Engelhardt,\nFGG, 14. Auflage, § 50 Rdnr.26). Mit den Befürwortern der\nAnfechtbarkeit sieht der Senat in der Bestellung eines\nVerfahrenspflegers einen so schwerwiegenden Eingriff in das\nverfassungsmäßig geschützte Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG), dass es\nden betroffenen Eltern bzw. dem betroffenen Elternteil nach\nrechtsstaatlichen Grundsätzen möglich sein muss, die Rechtmäßigkeit\nder den Voraussetzungen des § 50 Abs.1 und 2 FGG unterliegenden\nPflegerbestellung unmittelbar - und nicht erst im Rahmen einer\nAnfechtung der Endentscheidung - zu beanstanden und eine\nÜberprüfung in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht zu\nveranlassen.\n\n4\n\nDie zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin führt zur Aufhebung\ndes angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache\nzur erneuten Entscheidung über die Verfahrenspflegerbestellung (§\n539 ZPO analog).\n\n5\n\nEs ist verfahrensfehlerhaft, dass die Bestellung der\nVerfahrenspflegerin durch das Familiengericht nicht begründet\nworden ist. Es genügt insoweit nicht, die Norm des \"§ 50 FGG\" zu\nnennen, ohne eine Subsumtion des konkreten Lebenssachverhalts unter\ndie tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Pflegerbestellung\nnach § 50 Abs.1 in Verbindung mit Abs.2 Nr. 1 und Nr.2 FGG\nvorzunehmen. Für eine entsprechende Begründung bestand hier um so\nmehr Anlass, als das Familiengericht noch mit Beschluss vom 29.\nJuni 2000 den Antrag des Antragstellers auf Bestellung eines\nVerfahrenspflegers für die Kinder zurückgewiesen hatte.\n\n6\n\nFerner lässt sich aus dem Akteninhalt nicht entnehmen, dass der\nAntragsgegnerin zu dem Schriftsatz des Antragstellers vom 7. März\n2001, in dem er unter neuem Sachvortrag erneut anregte, für die\nKinder einen Verfahrenspfleger zu bestellen, rechtliches Gehör\nerhalten hatte. Außerdem stellt sich die ohne jeden Hinweis und\nnochmalige Stellungnahmefrist gegenüber der Antragstellerin am 22.\nMärz 2001 erfolgte Beschlussfassung des Familiengerichts, zur\nWahrnehmung der Interessen der Kinder - nun doch - einen\nVerfahrenspfleger zu bestellen, als unzulässige\nÜberraschungsentscheidung (Art. 103 Abs.1 GG) dar.\n\n7\n\nBeschwerdewert: 1.000,- DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301362","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-08-07/25-wf-56-01","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 539","ref_norm":"539","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/301362","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301362","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-08-07/25-wf-56-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/301362","retrieved":"2026-07-09 03:26:44.843214+00:00"}}