{"status":"available","doknr":"OLD301522","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:0711.16W26.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-07-11","aktenzeichen":"16 W 26/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie Beschwerde des Beklagten ist zulässig (§ 406 Abs. 5 ZPO).\nSie ist insbesondere fristgerecht eingereicht worden. Der Beschluss\nist dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten am 08.06.2001\nzugestellt worden. Die Beschwerde ist bei Gericht am 21.06.2001\neingegangen.\n\n3\n\nDie Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg.\n\n4\n\nIn einem Schriftsatz an das Gericht hatte der\nProzessbevollmächtigte des Beklagten ein erstes\nSachverständigengutachten des Sachverständigen B. in der\nvorliegenden Sache als \"außerordentlich oberflächlich und lapidar\"\nbezeichnet. Zudem hatte er die Annahme geäußert, \"dass es sich um\nein mit schneller Hand geschriebenes Gutachten handelt\".\n\n5\n\nDurch Beschluss vom 24.08.2000 hatte dann das Gericht selbst dem\nSachverständigen ein Ergänzungsgutachten aufgegeben. Anlässlich des\nzur Erstellung dieses Ergänzungsgutachtens erforderlichen\nOrtstermins am 28.03.2001 rügte dann der Sachverständige gegenüber\ndem Prozessbevollmächtigten des Beklagten dessen \"rüpelhaftes\nVerhalten\", wie der Prozessbevollmächtigte des Beklagten behauptet\noder bezeichnete Teile des vorgenannten Schriftsatzes des\nProzessbevollmächtigten des Beklagten als \"flegelhaft\", wie der\nSachverständige in seiner Stellungnahme vom 15.05.2001 selbst\neinräumt.\n\n6\n\nDer Beklagte hat daraufhin mit Schriftsatz vom 02.04.2001 den\nSachverständigen wegen dieser Äußerung wegen der Besorgnis der\nBefangenheit abgelehnt. Durch den angefochtenen Beschluss hat das\nLandgericht diesen Antrag als unbegründet zurückgewiesen. Diese\nEntscheidung beruht auf einer fehlerhaften Anwendung der §§ 406, 42\nZPO. Befangenheit eines Sachverständigen ist anzunehmen, wenn ein\nGrund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die\nUnparteilichkeit des Sachverständigen bei seiner Begutachtung zu\nrechtfertigen. Vorliegend war dem Sachverständigen im Beschluss vom\n24.08.2000 aufgegeben worden, gerade zu den Einwendungen des\nBeklagten im Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom\n21.07.2000 in einem Ergänzungsgutachten Stellung zunehmen. Wenn der\nSachverständigen nun diesen Schriftsatz vor Beginn des Ortstermins,\nder das Ergänzungsgutachten vorbereiten sollte, als \"flegelhaft\"\nbezeichnet, wie er selbst einräumt, erweckt er jedenfalls nach\naußen hin den Eindruck, dass er sich durch diesen Schriftsatz\nbetroffen fühlt und legt damit nahe, dass er sich gegen die ihn\nbetroffen machenden Einwendungen verteidigen wolle, nicht aber,\ndass er ohne Ansehen der Person sachverständige gutachtliche\nFeststellungen treffen wolle. Der Beklagte musste deshalb\nbefürchten, dass das Ergänzungsgutachten aus dieser\nVerteidigungshaltung gegen ein \"als flegelhaft\" empfundenes\nVerhalten abgefasst werde. Eine solche Befürchtung rechtfertigt\naber das Misstrauen, gegen die Unparteilichkeit des\nSachverständigen. Denn seine Begutachtung sollte sich ja gerade mit\ndem Schriftsatz befassen, den er als \"flegelhaft\" empfand.\n\n7\n\nDas Ablehnungsgesuch des Beklagten musste deshalb für begründet\nerklärt werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301522","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-07-11/16-w-26-01","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 406","ref_norm":"406","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/301522","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301522","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-07-11/16-w-26-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/301522","retrieved":"2026-07-09 03:26:58.598784+00:00"}}