{"status":"available","doknr":"OLD302397","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:0326.17W113.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-03-26","aktenzeichen":"17 W 113/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde der Beklagten zu 4) wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte zu 4).\n\nGegenstandswert für die Beschwerde: 1.336,87 DM\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie sofortige Beschwerde der Beklagten zu 4) ist zulässig,\nbleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Die Rechtspflegerin hat es\nmit Recht abgelehnt, im angemeldeten Umfang zugunsten der Beklagten\nzu 4) Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen festzusetzen.\n\n3\n\nZur Vermeidung von Wiederholungen kann zunächst auf die Gründe\nder angefochtenen Entscheidung sowie der Nichtabhilfeverfügung vom\n15.03.2001 Bezug genommen werden, denen sich der Senat anschließt.\nDie Rechtspflegerin hat die ständige Rechtsprechung des Senats\nzutreffend wiedergegeben, soweit es die Pflicht von Streitgenossen\nangeht, die Kosten ihrer Prozessführung im Rahmen des Zumutbaren\nund Verständigen niedrig zu halten. Danach sind Streitgenossen\ngehalten, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu bestellen,\nwenn ein - interner - Interessenwiderstreit zwischen ihnen weder\nbesteht noch zu besorgen ist und nach der rechtlichen oder\ntatsächlichen Ausgestaltung der Streitgenossenschaft kein\nsachliches Bedürfnis für die Hinzuziehung eines eigenen\nRechtsanwalts erkennbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom\n04.08.1992 - 17 W 7/91 + 17 W 66/91 -; vom 29.10.1990 - 17 W 373/90\n-; vom 27.04.1989 - 17 W 587/88 -; vom 04.12.1989 - 17 W 316-318/89\n-; vom 27.12.1983 - 17 W 163-161/83 -; zum ausnahmsweisen Vorliegen\nvon Interessenkonflikten vgl. Beschlüsse des Senats JurBüro 1982,\n1076; ZFS 1984, 107). Im gegebenen Fall ist seitens der beklagten\nRechtsanwälte eine insgesamt einheitliche Rechtsverteidigung\nbetrieben worden. Ein Interessenwiderstreit ist dabei nicht zutage\ngetreten. Ein solcher läßt sich auch dem Beschwerdevorbringen nicht\nentnehmen.\n\n4\n\nSoweit im prozessualen Sachvortrag geltend gemacht worden ist,\ndass die Beklagte zu 4) im Verhältnis zur Klägerin nicht\nVertragspartei geworden sei, so deckt sich dieses Vorbringen ohne\nweiteres mit dem Sachvortrag der übrigen Beklagten und insbesondere\ndem des Beklagten zu 1), der seinerseits vorgetragen hat, die\nAuftragserteilung ausschließlich in eigenem Namen vorgenommen zu\nhaben. Von daher ist nicht auszumachen, woraus sich im gegebenen\nFall widerstreitende Interessen ergeben sollten, die es als\nsachlich geboten erscheinen lassen konnten, die Rechtsverteidigung\naufzuspalten. Die Beklagte zu 4) hat sich das Vorbringen des\nBeklagten zu 1) vielmehr zu eigen gemacht und inhaltlich\nuneingeschränkt bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist mit der\nRechtspflegerin davon auszugehen, dass etwa vorhandene\nunterschiedliche Interessen jedenfalls nicht das zugrunde liegende\nStreitverhältnis betrafen und damit hier nicht das Erfordernis\neiner unterschiedlichen anwaltlichen Vertretung begründen\nkonnten.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302397","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-03-26/17-w-113-01","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/302397","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302397","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-03-26/17-w-113-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/302397","retrieved":"2026-07-09 03:28:15.979613+00:00"}}