{"status":"available","doknr":"OLD302553","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:0309.27UF54.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-03-09","aktenzeichen":"27 UF 54/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nGründe\n\n2\n\nDie Beschwerde des Beschwerdeführers ist unzulässig.\n\n3\n\nDer Beschwerdeführer hat die Beschwerde nicht innerhalb der\nFrist von einem Monat gemäß §§ 621e, 516 ZPO eingelegt. Nach der\nNeufassung des § 11 Abs. 1 RpflG ist gegen Entscheidungen des\nRechtspflegers das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen\nverfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist, d. h. die\nbefristete Beschwerde des § 621e ZPO bei urteilsähnlichen\nEndentscheidungen ( Zöller/Philippi, ZPO, 22.Aufl., § 612e Rn.5).\nNach dem Normzweck des § 621e ZPO sind damit Entscheidungen\ngemeint, die bei Zugrundelegung von Zivilprozessrecht als\nEndurteile oder urteilsersetzende Beschlüsse ergingen. Es muss also\neine ganz oder teilweise instanzbeendende Entscheidung in einem\nHauptsacheverfahren oder in der Hauptsache vorliegen. Der\nangefochtene Beschluss des Amtsgerichts Siegburg stellt eine solche\nEndentscheidung im Sinne des § 621e ZPO in einer Familiensache dar.\nDurch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht die Inhaber\nder Vermögenssorge, nämlich die Eltern als gesetzliche Vertreter\nder Kinder, in der Art der Verwaltungsbetätigung hinsichtlich eines\nTeils der Vermögenssorge beschränkt. Es handelt sich nicht um den\nErlass einer einstweiligen Anordnung, sondern um eine Entscheidung\nin der Hauptsache, mit der einer Gefährdung des Kindesvermögens\nbegegnet werden soll. Die Entscheidung kann daher nur mit der\nbefristeten Beschwerde gem. § 621e ZPO angefochten werden.\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs.1 ZPO.\n\n5\n\nBeschwerdewert: 5.000,00 DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302553","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-03-09/27-uf-54-01","cited_norms":[{"jurabk":"RPflG 1969","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 516","ref_norm":"516","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/302553","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302553","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-03-09/27-uf-54-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/302553","retrieved":"2026-07-09 03:28:29.928129+00:00"}}