{"status":"available","doknr":"OLD303146","ecli":"ECLI:DE:OLGK:2001:0112.16WX3.01.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"2001-01-12","aktenzeichen":"16 Wx 3/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDas Amtsgericht Köln will die bei ihm geführte Betreuungssache\nan das Amtsgericht Düren abgeben, weil die Betroffene inzwischen im\nH.-K.-Seniorenzentrum in D. wohnt. Das Amtsgericht Düren ist\nübernahmebereit. Der Betreuer hat der beabsichtigten Abgabe\nwidersprochen, weil mit der Betroffenen keine Verständigung und\ndamit auch keine richterliche Anhörung mehr möglich sei und ein\nHausgrundstück der Betroffenen derzeit für eine vollständige\nVermietung hergerichtet werde. Daraufhin hat das Amtsgericht Köln\ndie Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.\n\n4\n\nII.\n\n5\n\nDie Vorlage ist gemäß §§ 65 a Abs. 1 Satz 1, 46 Abs. 2 Satz 1\nFGG statthaft. Die Vorlagevoraussetzungen sind gegeben, da der\nBetreuer seine Zustimmung zur Abgabe verweigert hat.\n\n6\n\nDas Amtsgericht Düren hat gemäß §§ 65 a Abs. 1 Satz 1 und Satz\n2, 46 Abs. 1 Satz 1 FGG das Betreuungsverfahren zu übernehmen.\n\n7\n\nDie Führung des Betreuungsverfahrens kann an ein anderes Gericht\nabgegeben werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund besteht. der\ngemäß § 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG regelmäßig dann anzunehmen ist, wenn\nder Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Bezirk eines\nanderen Gerichts verlegt hat und der Betreuer dort seine\nwesentlichen Aufgaben erfüllt. Es erscheint nämlich zweckmäßig und\nentspricht insbesondere dem Wohl des Betroffenen, wenn das\nBetreuungsverfahren durch das für den Aufenthalt des Betroffenen\nörtlich zuständige Gericht geführt wird. Die gemäß § 1901 Abs. 1\nBGB maßgeblichen Interessen des Betreuten gebieten eine\naufenthaltsnahe, möglichst wenig belastende und auch kostengünstige\nErledigung der Maßnahmen durch das örtlich zuständige Gericht. Das\ngilt insbesondere für die persönlichen Anhörungen des\nBetroffenen.\n\n8\n\nDie Betroffene hat im vorliegenden Fall ihren dauernden\nAufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Düren. Dort sind auch die\nwesentlichen Aufgaben des Betreuers zu erledigen, jedenfalls was\ndie bei dem Gesundheitszustand der Betroffenen besonders\nbedeutsamen Wirkungskreise der Aufenthaltsbestimmung und Sorge für\ndie Gesundheit anbelangt. Auch hat sich bereits jetzt die\nNotwendigkeit der Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen\nergeben, zu denen es geboten ist, dass der mit der Sache befasste\nVormundschaftsrichter sich ein Bild von der Betroffenen macht und\nnicht lediglich eine - auch verfahrensmäßig umständliche - Anhörung\nim Wege der Rechtshilfe erfolgt. Dass entgegen der Darstellung des\nBeteiligten zu 2. durchaus noch ein Gespräch mit der Betroffenen\nmöglich ist, zeigt das Protokoll ihrer Anhörung vom 22.12.2000.\n\n9\n\nDie noch nicht abgeschlossene Herrichtung des Hauses der\nBetroffenen für eine vollständige Vermietung stände - was aber\nvorliegend nicht zu entscheiden ist - derzeit allenfalls einem\nBetreuerwechsel bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge\nentgegen, nicht aber einem Wechsel in der Zuständigkeit des\nVormundschaftsgerichts, zumal bereits in der Vergangenheit die\ninsoweit anstehenden Fragen nur telefonisch oder schriftlich mit\ndem Gericht abgeklärt worden sind.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303146","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-01-12/16-wx-3-01","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/303146","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303146","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/2001-01-12/16-wx-3-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/303146","retrieved":"2026-07-09 03:29:24.383368+00:00"}}