{"status":"available","doknr":"OLD306387","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:1201.17W331.99.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-12-01","aktenzeichen":"17 W 331/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist nach § 6 GKG statthaft. Ob sie auch im\nübrigen zulässig ist, insbesondere ob die Kläger sich mit Erfolg\nauf eine unmittelbare oder analoge Anwendung des § 224 Abs. 2 BEG\nberufen kann, kann dahingestellt bleiben, da die Beschwerde in\njedem Falle unbegründet ist.\n\n3\n\nDas Landgericht hat im Ergebnis zu Recht eine Gebührenfreiheit\nder Kläger gemäß § 65 Abs. 7 Nr. 2 GKG in Verbindung mit § 225 Abs.\n1 BEG verneint. Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 225 Abs. 1 BEG\nlediglich auf \"Verfahren vor den Entschädi-gungsgerichten\". Das von\nden Klägern angerufene Landgericht Bonn ist kein\n\"Entschädigungsgericht\" im Sinne dieser Bestimmung. Gemäß § 208\nAbs. 1 BEG sind \"Entschädigungs-gerichte\" das Landgericht\n(Entschädigungskammer), das Ober-landesgericht\n(Entschädigungssenat) und der Bundesgerichtshof\n(Entschädigungssenat). Das Land Nordrhein-Westfalen hat von der\nErmächtigung des § 208 Abs. 2 BEG Gebrauch gemacht und die\nEntschädigungssachen beim Landgericht Düsseldorf (1. Instanz) und\nOberlandesgericht Düsseldorf (Berufungsinstanz, 13. Zivil-senat)\nkonzentriert (vgl. § 1 der Verordnung zur Zusammenfassung der\nEntschädigungssachen vom 7. Juni 1988 GV.NW. Seite 244). Nur diese\nSpruchkörper bilden in Nordrhein-Westfalen die\n\"Entschädigungs-gerichte\" im Sinne von §§ 208 Abs. 1, 225 Abs. 1\nBEG.\n\n4\n\nDie Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 225 Abs. 1\nBEG auf Verfahren vor sonstigen Gerichten wie hier das Landgericht\nBonn sind nicht gegeben, von den Klägern auch nicht dargetan. Das\nRechtsinstitut der Analogie setzt zunächst das Vorliegen einer\nplanwidrigen Gesetzeslücke voraus (BGH, Urt. v. 19.10.1989 - III ZR\n111/88, NJW 1990, 838, 839; OLG Köln, Urt. v. 02.02.1995 - 12 U\n53/94, ZIP 1995, 304, 305 m.w.N.), die auch nachträglich entstehen\nkann (BGH, Urt. v. 05.02.1981 - III ZR 66/80, NJW 1981, 1726, 1727;\nOLG Köln, a.a.O.). Gründe dafür, weshalb die Gebührenfreiheit vor\nGerichten, die nicht Entschädigungsgerichte im Sinne von § 208 BEG\nsind, vom Gesetzgeber bei Erlaß des Bundesentschädigungsgesetzes\nübersehen worden oder später aufgetreten sein sollen, sind nicht\nerkennbar. Für eine solche Ausweitung des Gesetzes besteht auch\nkein sachliches Bedürfnis. Solange es Spezialkammern und -senate\nfür Entschädigungssachen im Lande gibt, ist es sinnvoll und\nzweckmäßig, Rechtsstreitigkeiten über das BEG auch vor diesen\nSpruchkörpern zu verhandeln. Für eine analoge Anwendung des § 225\nAbs. 1 BEG fehlt es deshalb auch an der zweiten Voraussetzung,\nnämlich an der Vergleichbarkeit des geregelten mit dem nicht\ngeregelten Tatbestand (vgl. zu diesem Kriterium der Analogie BGH,\nUrt. v. 04.05.1988 - VII ZR 196/87, NJW 1988, 2109, 2110 = ZIP\n1988, 1188; OLG Köln, a.a.O. m.w.N.).\n\n5\n\nSelbst wenn § 225 Abs. 1 BEG unmittelbar oder analog zugunsten\nder Kläger eingreifen würde, hat das Landgericht durch die mit der\nBeschwerde angefochtene Verfügung im Ergebnis zu Recht von den\nKlägern einen Kostenvorschuß gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 GKG verlangt.\nNach § 225 Abs. 2 Satz 2 BEG \"kann ein Kosten-vorschuß erhoben\nwerden\", wenn \"die Rechtsverfolgung offenbar mutwillig\" ist. Das\nist in concreto der Fall. Wie die Kläger selbst vortragen, ist der\nmit ihrer Klage geltend gemachte Entschädigungsanspruch nach den\ngeltenden Vorschriften des BEG unbegründet. Wegen des legislativen\nUnterlassens des Gesetz-gebers in Bezug auf \"Ostverfolgte\" sei\nindes im Wege richterlicher Rechtsfortbildung die\nAnspruchsgrundlage des § 3 in Verbindung mit § 1 BEG auf ihren\nKlageanspruch anzuwenden. Für einen solchen Anspruch ist gemäß §§\n188, 185 Abs. 6 BEG das Land Nordrhein-Westfalen passiv\nlegitimiert. Damit ist die gegen die beklagte Bundesrepublik\nDeutschland gerichtete Klage von vornherein mutwillig, soweit sie\nauf Entschädigungs-ansprüche nach dem BEG gestützt wird.\n\n6\n\nUnter diesen Umständen können die weiteren Fragen dahingestellt\nbleiben, ob die Klage, soweit die Kläger Ansprüche aus dem BEG\nherleiten, im Sinne von § 225 Abs. 2 Satz 1 BEG offensichtlich\nunbegründet ist, weil, wofür nach Meinung des erkennenden\nKostensenates angesichts der Vorschrift des § 8 BEG vieles spricht,\ndie Grenzen möglicher richterlicher Rechtsfortbildung bei\nGeltendmachung legislativer Unterlassung seitens des Gesetzgebers\nin unzulässiger Weise überschritten würden, und ob die Regelung des\n§ 225 Abs. 2 Satz 1 BEG bereits bei der Anwendung des Absatzes 1 zu\nberücksichtigen ist, wenn die offensichtliche Unbegründetheit der\nKlage von vornherein feststeht.\n\n7\n\nEine Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren ist gem. §§\n5 Abs. 6, 6 Satz 2 GKG nicht veranlaßt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306387","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-12-01/17-w-331-99","cited_norms":[{"jurabk":"BEG","ref":"§ 225","ref_norm":"225","n":9},{"jurabk":"BEG","ref":"§ 208","ref_norm":"208","n":4},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 65","ref_norm":"65","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 6","ref_norm":"6","n":2},{"jurabk":"BEG","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 5","ref_norm":"5","n":1},{"jurabk":"BEG","ref":"§ 224","ref_norm":"224","n":1},{"jurabk":"BEG","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1},{"jurabk":"BEG","ref":"§ 185","ref_norm":"185","n":1},{"jurabk":"BEG","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/306387","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306387","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-12-01/17-w-331-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/306387","retrieved":"2026-07-09 03:34:21.840497+00:00"}}