{"status":"available","doknr":"OLD306502","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:1117.25UF199.99.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-11-17","aktenzeichen":"25 UF 199/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie gemäß §§ 621 Abs. 1 Nr. 6, 621 e ZPO zulässige -\ninsbesondere frist- und formgerecht eingelegte - befristete\nBeschwerde der Verfahrensbeteiligten zu 3. ist begründet.\n\n3\n\nDie Parteien haben am 21.06.1991 geheiratet. Der\nScheidungsantrag ist am 04.06.1996 zugestellt worden. Die Ehe ist\ndurch Urteil des Landgerichts - Familiengericht - Köln vom\n24.08.1999 - 320 F 130/96 - geschieden worden. Der\nVersorgungsausgleich ist dergestalt geregelt worden, dass von dem\nKonto des Antragstellers, Konto Nr. ........... Abt. 3422 bei der\nVerfahrensbeteiligten zu 1. auf das Konto Nr. ............... der\nVerfahrensbeteiligten zu 2. in Entgeltpunkte umzurechnende\nRentenanwartschaften in Höhe von monatlich 34,12 DM, bezogen auf\nden 31.05.1996, übertragen worden sind. In der Ehezeit haben beide\nParteien auszugleichende Versorgungsanrechte erlangt. Der\nAntragsteller, der zuvor bei der Verfahrensbeteiligten zu 1.\npflichtversichert gewesen war, war während der Ehezeit Soldat auf\nZeit. Zum 30. September 1999 ist er bei der Bundeswehr\nausgeschieden. Zur Zeit kann nicht festgestellt werden, ob der\nAntragsteller nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr\nnachversichert wird bzw. nachversichert werden kann. Sein\nberuflicher Werdegang ist noch ungeklärt.\n\n4\n\nGegen die Regelung des Versorungsausgleichs wendet sich die\nVerfahrensbeteiligte zu 3., die für die Versorgungsansprüche des\nAntragstellers bezüglich seiner Dienstzeit als Zeitsoldat zuständig\nist. Sie begründet diese damit, dass aufgrund des ungeklärten\nberuflichen Werdegangs des Antragstellers der Versorungsausgleich\ndahin zu regeln sei, dass Anwartschaften zu Lasten seiner Ansprüche\nauf Nachversicherung bei ihr hätten begründet werden müssen.\n\n5\n\nDie zulässige Beschwerde hat im Ergebnis auch Erfolg. Die\nVersorgungsausgleichsregelung war wie tenoriert abzuändern.\n\n6\n\nBis zur Nachversicherung des ausgeschiedenen Zeitsoldaten wird\ndessen Versorgungsaussicht in entsprechender Anwendung des § 1587 b\nAbs. 2 BGB im Wege des Quasisplittings ausgeglichen (vgl. hierzu\nBGH FamRZ 1988, 1253; 1987, 921). Ein Ausgleich nach § 1587 b Abs.\n1 BGB scheidet in diesem Falle aus. Diese Vorschrift setzt als ein\nFall der Realteilung bereits vorhandene Anwartschaften in der\ngesetzlichen Versicherung voraus. Diese entstehen erst, wenn\nBeiträge entrichtet sind, oder Tatbestände vorliegen, die\nBeitragszeiten ersetzen oder Anwartschaften begründen. Ist ein\nBeamter oder Soldat nachzuversichern, so entstehen\nRentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung erst mit\nder Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge. Bis zur\nNachversicherung steht nämlich nicht fest, ob später überhaupt eine\nNachversicherung durchgeführt wird.\n\n7\n\nEntsprechend war der Beschlusstenor abzuändern.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 8 GKG i.V.m. § 17 a Abs. 1\nSatz 1 FGG.\n\n9\n\nBeschwerdewert bis 600,00 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306502","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-11-17/25-uf-199-99","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/306502","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306502","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-11-17/25-uf-199-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/306502","retrieved":"2026-07-09 03:34:31.971060+00:00"}}