{"status":"available","doknr":"OLD114401","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:0901.27WF126.99.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-09-01","aktenzeichen":"27 WF 126/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist in der\nSache nicht gerechtfertigt.\n\n3\n\nDas Familiengericht hat der Antragstellerin die nachgesuchte\nProzesskostenhilfe mit Recht verweigert, weil diese einen als\nVermögen im Sinne von § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzenden Anspruch auf\nProzesskostenvorschuss gegen den Antragsgegner hat. Allerdings ist\nin Rechtsprechung und Schrifttum umstritten, ob und gegebenenfalls\nunter welchen Voraussetzungen volljährige Kinder von ihren Eltern\neinen Prozesskostenvorschuss verlangen können (vgl. etwa\nPalandt/Diederichsen, BGB, 58. Aufl., § 1610 Rn. 34;\nWendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der\nfamilienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 6 Rn. 24, jeweils\nm.w.N.). Der Senat ist schon bisher der Auffassung gefolgt, dass\nvolljährige Kinder von ihren Eltern einen Kostenvorschuss fordern\nkönnen, solange sie noch keine von diesen unabhängige\nLebensstellung erreicht haben (z. B. Senatsbeschluss vom 25.01.1994\n- 27 WF 3/94 -). An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest. Sie\nberücksichtigt, dass die Eltern bis zum Erreichen einer\nselbständigen Lebensstellung durch ihre Kinder noch eine\ngesteigerte Verantwortung für diese haben (vgl. Zöller/Philippi,\nZPO, 21. Aufl., § 621 f Rn. 9; im Ergebnis auch Büttner NJW 1999,\n2326). Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf\nProzesskostenvorschuss sind im vorliegenden Fall erfüllt, da die\nAntragstellerin noch Studentin ist, es sich bei dem\nUnterhaltsprozess um eine persönliche lebenswichtige Angelegenheit\nhandelt und der Antragsgegner nach den eigenen Angaben der\nAntragstellerin zu seinen Einkommensverhältnissen den\nerforderlichen Kostenvorschuss ohne weiteres leisten kann.\n\n4\n\nGebühr nach § 11 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1952 des\nKostenverzeichnisses: 50,-- DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/114401","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-09-01/27-wf-126-99","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 115","ref_norm":"115","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/114401","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/114401","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-09-01/27-wf-126-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/114401","retrieved":"2026-07-09 00:06:15.680307+00:00"}}