{"status":"available","doknr":"OLD306921","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:0823.14WF78.99.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-08-23","aktenzeichen":"14 WF 78/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde des Vaters vom 25.5.1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom 28.1.1999 - 7 VII 106/98 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDas Amtsgericht hat im Wege der\nvorläufigen Anordnung dem beteiligten Vater die Personensorge für\nseine Kinder, darunter auch das im Beschwerdeverfahren noch\nbeteiligte Kind D. vorläufig entzogen und das Kreisjugendamt E. zum\nvorläufigen Vormund bestellt. Durch Beschluß vom 28.1.1999 hat es\naußerdem für D. eine Verfahrenspflegerin, Frau Rechtsanwältin A. S.\nin E., bestellt. Gegen die Auswahl dieser Rechtsanwältin wendet\nsich der Vater mit seiner Beschwerde vom 25.5.1999 mit der\nBegründung, die Verfahrenspflegerin nehme die Interessen von D.\nnicht wahr. Das Amtsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und\ndie Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.\n\n3\n\nDie zulässige Beschwerde ist\nunbegründet.\n\n4\n\nDie Zulässigkeit der Beschwerde ergibt\nsich aus § 621 a Abs. 1 ZPO, § 19 FGG. Danach können Verfügungen\ndes Familiengerichts, die keine Endentscheidung in der Hauptsache\ndarstellen, mit der unbefristeten Beschwerde angefochten werden,\nsoweit durch sie in Rechte des am Verfahren beteiligten\nBeschwerdeführers eingegriffen wird, § 20 FGG. Ein solcher Eingriff\nist hier darin zu sehen, daß durch Bestellung und Auswahl eines\nVerfahrenspflegers das elterliche Sorgerecht des Vaters\nbeeinträchtigt wird. Die Rechtmäßigkeit der Beeinträchtigung kann\nder am Verfahren beteiligte Elternteil durch die Beschwerde\nüberprüfen lassen (vgl. OLG München FamRZ 1999, 667; FamRefK/Maurer\n§ 50 FGG RZ 36).\n\n5\n\nIn der Sache hat die Beschwerde keinen\nErfolg, weil die Verfahrenspflegerin S. bei objektiver\nBetrachtungsweise die Interessen des Kindes D. verantwortungsvoll\nwahrgenommen hat. Rechtsanwältin S. hat nach ihrer Bestellung zur\nPflegerin umgehend die Gerichtsakten angefordert, um sich über das\nihrer Pflegerbestellung vorausgegangene Verfahren zu informieren.\nDanach konnte das Sorgerechtsverfahren vor dem Amtsgericht nicht\nweiter gefördert werden, weil sich die Gerichtsakten wegen\nRechtsbeschwerden des Vaters bei dem Oberlandesgericht befanden -\n14 WF 28 und 29/99 -. Nachdem Termin zur Anhörung durch das\nAmtsgericht bestimmt worden war, führte die Pflegerin mit D. am\n15.4.1999 ein mehrstündiges Gespräch im Kinderheim M. i. W., um vom\nKind selbst zu erfahren, welches seine wahren Interessen im\nSorgerechtsverfahren sind. Indem die Pflegerin einen Widerspruch\nfeststellte zwischen dem verbal geäußerten Wunsch D.s, in dem\nHaushalt des Vaters zurückkehren zu wollen einerseits und\nandererseits ihrem früherem Weglaufen aus dem Elternhaus sowie\nihrer begeisterten Schilderung über die Freizeitangebote im Heim,\nund deshalb D.s Wohl am besten gesichert sah durch eine vorherige\nBegutachtung der Erziehungsbedürfnisse des Kindes und der\nErziehungsbefähigung des Vaters durch einen Sachverständigen,\nhandelte sie im wohlverstandenen Interesse des Kindes.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 13\na Abs. 1 Satz 2 FGG.\n\n7\n\nWert des Beschwerdeverfahrens: 500,00\nDM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306921","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-08-23/14-wf-78-99","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/306921","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306921","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-08-23/14-wf-78-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/306921","retrieved":"2026-07-09 03:35:12.921230+00:00"}}