{"status":"available","doknr":"OLD307127","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:0720.6W34.99.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-07-20","aktenzeichen":"6 W 34/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG R Ü N D E\n\n2\n\nDie gem. § 25 Abs.3 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, über\ndie von dem Landgericht vorgenommene Reduzierung des Wertes auf\n100.000 DM hinaus aber nicht begründet.\n\n3\n\nWegen der für die Bemessung des Gegenstandswertes maßgeblichen\nKriterien verweist der Senat auf die Ausführungen des Landgerichts\nin dessen Beschluß vom 11.6.1999, denen nichts hinzuzufügen ist.\nUnter Berücksichtigung dieser Kriterien ist eine Festsetzung des\nWertes auf einen Betrag unter 100.000 DM nicht gerechtfertigt. Das\ngilt auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der\nAntragsgegnerin in deren Schriftsatz vom 25.6. 1999. Daß die\nAntragstellerin den Wert in der Abmahnung mit nur 50.000 DM\nangegeben hat, vermag eine weitere Reduzierung des Wertes nicht zu\nrechtfertigen. Das für die Wertfestsetzung maßgebliche Interesse\nder Antragstellerin ist nicht allein aufgrund von deren - mit\n50.000 DM zu niedrig angesetzten - Angaben, sondern nach objektiven\nKriterien zu bestimmen, die indes ein nicht unter 100.000 DM\nliegendes Interesse ergeben. Überdies ist zu berücksichtigen, daß\ndie Wertangabe in der Abmahnung nicht selten von dem Bestreben\nmitbestimmt ist, durch einen moderaten Betrag die Bereitschaft zu\neiner außergerichtlichen Regelung zu fördern.\n\n4\n\nDer von den Antragsgegnern noch angeführten Entscheidung des LG\nBerlin liegen schließlich Regelstreitwerte zugrunde. Dieser\nRechtsprechung vermag sich der Senat, der in ständiger\nRechtsprechung auf das Gläubigerinteresse im Einzelfall abstellt,\nindes nicht anzuschließen.\n\n5\n\nAnlaß für eine Kostenentscheidung besteht im Hinblick auf die\nRegelung des § 25 Abs.4 GKG nicht.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307127","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-07-20/6-w-34-99","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/307127","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307127","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-07-20/6-w-34-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/307127","retrieved":"2026-07-09 03:35:33.893291+00:00"}}