{"status":"available","doknr":"OLD307420","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:0531.16WX77.99.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-05-31","aktenzeichen":"16 Wx 77/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nGründe\n\n2\n\n \n\n3\n\nDas gem. §§ 45 WEG, 22, 29 FGG\nzulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg.\n\n4\n\nDie landgerichtliche Entscheidung hält\neiner rechtlichen Überprüfung - nur diese ist Gegenstand des\nVerfahrens der weiteren Beschwerde - stand, §§ 27 FGG, 550 ZPO.\n\n5\n\nDie Ausführungen des Landgerichts,\nwonach TOP 11 des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom\n24.4.1998 nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und deshalb\nfür ungültig zu erklären ist, sind nicht zu beanstanden. Zu Recht\nist das Landgericht davon ausgegangen, daß die in dem Beschluß\nvorgesehene Erlaubnis zum Aufstellen eines Schrankes in der\nBalkonnische eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums\nzur Folge hat, die nur mit Zustimmung aller Eigentümer beschlossen\nwerden kann, § 21 Abs. 1 S. 1 WEG.\n\n6\n\nBauliche Veränderung im Sinne der\ngenannten Bestimmung ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche\nUmgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die vom\nAufteilungsplan oder früheren Zustand des Gebäudes nach\nFertigstellung abweicht und nicht mehr im Rahmen der\nordnungsgemäßen Instandhaltung oder Instandsetzung liegt\n(Bärmann/Merle, WEG, 8.Aufl., § 22 Rz. 6 und 7 ). Hierbei ist es\nunerheblich, ob die durchzuführende Maßnahme tatsächlich eine\nbauliche Tätigkeit erfordert. Maßgeblich bleibt vielmehr, ob der\nbauliche Zustand des Gemeinschaftseigentums verändert wird ( vgl.\nOLG Frankfurt, OLGZ 80,78 m.w.N.; Bärmann/Merle, aaO.).\n\n7\n\n \n\n8\n\nDas ist vorliegend der Fall. Zu Recht\nhat das Landgericht darauf abgestellt, daß durch die geplante\nNutzung der Balkonnischen durch das Einstellen eines Schrankes der\noptische Gesamteindruck der Fassade spürbar verändert wird. Daß die\nSchränke nicht fest mit dem Balkon verbunden, sondern dort\nlediglich aufgestellt werden sollen, ändert nichts an dem Charakter\neiner baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum. Denn die\nvollständige Ausnutzung der Wandnische durch Aufstellen eines\nSchrankes hat diesselbe optische Wirkung wie der Einbau einer Tür\nunmittelbar vor die Nische. In beiden Fällen wird der\narchitektonisch angestrebte Charakter der aufgelockerten Fassade\nnachteilig verändert. Daß es sich hier nicht um eine Maßnahme zur\nInstandhaltung oder -Setzung handelt, bedarf keiner weiteren\nErwähnung. In Anbetracht der nachteiligen optischen Veränderung\ngeht die Beeinträchtigung für jeden Eigentümer schließlich über das\nin § 14 WEG geregelte Maß hinaus, § 22 Abs. 1 S. 2 WEG. Die danach\nerforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer liegt hier nicht\nvor.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 47\nWEG. Eine Abweichung vom Grundsatz, daß jeder Beteiligte seine\naußergerichtlichen Kosten selbst trägt, war hier nicht\nveranlaßt.\n\n10\n\nDie Festsetzung des Beschwerdewertes\nberuht auf § 48 Abs. 3 WEG und entpricht der nicht beanstandeten\nWertfertsetzung im Erstbeschwerdeverfahren.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307420","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-05-31/16-wx-77-99","cited_norms":[{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 22","ref_norm":"22","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 48","ref_norm":"48","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/307420","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307420","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-05-31/16-wx-77-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/307420","retrieved":"2026-07-09 03:36:01.993707+00:00"}}