{"status":"available","doknr":"OLD307565","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:0507.16WX131.98.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-05-07","aktenzeichen":"16 Wx 131/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie Anträge der Beteiligten zu 2) bis 5), den Beteiligten zu 1)\nihre im Rechtsbeschwerdeverfahren angefallenen außergerichtlichen\nKosten aufzuerlegen, ist begründet.\n\n3\n\nEs entspricht billigem Ermessen, den Beteiligten zu 1) neben den\nihnen bereits in Rechnung gestellten Gerichtskosten des\nRechtsbeschwerdeverfahrens auch die außergerichtlichen Kosten der\nBeteiligten zu 2) bis 5) aufzuerlegen (§ 47 WEG). Die Beteiligten\nzu 1) haben die von ihnen mit Schriftsatz vom 24.07.1998 eingelegte\nsofortige weitere Beschwerde mit Schriftsatz vom 16.12.1998\nzurückgenommen. Nach § 47 Satz 1 WEG bestimmt das Gericht nach\nbilligem Ermessen, ob außergerichtliche Kosten ganz oder teilweise\nzu erstatten sind. Dabei bildet nach einhelliger Meinung die\nErstattung die Ausnahme, die nur bei besonderen Umständen des\nEinzelfalles eintritt. Dieser Ausnahmefall liegt nach der\nRechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.2.1998 -16\nWx 323/97- und -16 Wx 24/98- sowie Beschluss vom 26.8.1998 -16 WX\n134/98-) nicht bereits dann vor, wenn ein Beschwerdeführer sein\nRechtsmittel zurücknimmt, denn § 47 WEG enthält für diesen Fall\nkeine abweichende Regelung und unterscheidet sich insoweit von § 13\na Abs. 1 Satz 2 FGG ( ebenso KG OLGZ 88, 317; Weitnauer/Hauger § 47\nWEG Rn. 6; Bärmann/Pick/Merle § 47 WEG Rn. 44; a.A. BayObLG in st.\nRspr., beisielsweise NZM 1998, 977; ebenso OLG Stuttgart OLGZ 83,\n171: Im Regelfall grundsätzlich Erstattung der außergerichtlichen\nKosten des Rechtsmittelgegners entspr. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO). Im\nWohnungseigentumsverfahren hat deshalb derjenige, der ein\nRechtsmittel zurücknimmt, die außergerichtlichen Kosten des\nRechtsmittelverfahrens nur zu tragen, wenn eine solche\nKostenentscheidung nach den Umständen des Falles angemessen ist\n(vgl. Senat, aaO, sowie Beschluss vom 27.01.1997 - 16 Wx 134/96-;\nBeschluss vom 11.10.1996 - 16 Wx 92/95 -; Beschluss vom 31.05.1996\n- 16 Wx 99/95 -; KG OLGZ 1988, 317, 320).\n\n4\n\nAufgrund der Umstände des vorliegenden Falles wäre es unbillig,\ndavon abzusehen, den Beteiligten zu 1) die außergerichtlichen\nKosten der Beteiligten zu 2) bis 5) aufzuerlegen. Das Landgericht\nhat seine Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht\nausführlich begründet. Die Beteiligten zu 1) haben mit der\nBegründung ihres Rechtsmittels keine Gesichtspunkte vortragen\nkönnen, die die Entscheidung des Landgerichts ernsthaft hätten in\nFrage stellen können. Unter diesen Umständen ist es angemessen,\ndass sie für das Verfahren dritter Instanz die außergerichtlichen\nKosten der Beteiligten zu 2) bis 5) zu erstatten haben, die sie\ndurch die Einlegung ihres Rechtsmittels veranlasst haben.\n\n5\n\nDie Entscheidung über den Geschäftswert folgt aus § 48 WEG; sie\nentspricht der Festsetzung des Landgerichts.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307565","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-05-07/16-wx-131-98","cited_norms":[{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":5},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 269","ref_norm":"269","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 48","ref_norm":"48","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/307565","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307565","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-05-07/16-wx-131-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/307565","retrieved":"2026-07-09 03:36:15.906143+00:00"}}