{"status":"available","doknr":"OLD307993","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:0226.19W8.99.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-02-26","aktenzeichen":"19 W 8/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde der Kläger hat in der Sache insoweit\nErfolg, als der Streitwert für den Klageantrag zu 1. auf 3.000,00\nDM (§ 3 ZPO) festzusetzen war. Zwar trifft es zu, daß in der Regel,\nworauf das Landgericht abgestellt hat, der Widerruf einer Äußerung\nnicht geringer zu bewerten ist als die Unterlassung der Äußerung.\nHier liegt der Fall jedoch insoweit anders, als, wie das\nLandgericht im Urteil vom 16.12.1998 ja auch zutreffend\nfestgestellt hat, schon im Zeitpunkt der Geltendmachung des\nWiderrufsanspruchs feststand, daß die wirtschaftlichen Interessen\nder Kläger durch die Äußerung des Beklagten zu 2) nicht\nbeeinträchtigt worden waren, da die Zeugin S. sich trotz der\nangeblichen Äußerung nicht davon hat abhalten lassen, den\nPachtvertrag mit den Klägern abzuschließen. Zutreffend hat das\nLandgericht deshalb festgestellt, daß die von den Klägern dem\nBeklagten zu 2) vorgeworfene unwahre Tatsachenbehauptung zu keinem\nSchaden bei den Klägern geführt hat. Dies stand auch schon bei\nKlageerhebung fest, da der Abschluß des Pachtvertrages zu diesem\nZeitpunkt bereits erfolgt war. Angesichts dessen kann der Wert des\nWiderrufsantrags nicht höher als mit 3.000,00 DM bewertet\nwerden.\n\n3\n\nHingegen hat das Landgericht den Streitwert für den auf\nUnterlassung gerichteten Klageantrag zu 2. zutreffend auf 20.000,00\nDM festgesetzt. Insoweit war auf das Interesse der Kläger an\nweiteren - ungefährdeten - Vermietungen abzustellen, das mit\n20.000,00 DM zutreffend bewertet ist.\n\n4\n\nDie Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht\nerstattet (§ 25 Abs. 4 GKG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307993","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-02-26/19-w-8-99","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/307993","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307993","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-02-26/19-w-8-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/307993","retrieved":"2026-07-09 03:36:52.347100+00:00"}}