{"status":"available","doknr":"OLD308214","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1999:0125.22W52.98.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1999-01-25","aktenzeichen":"22 W 52/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist unbegründet. Der Wert einer Klage gegen den\nEhegatten auf Räumung und Herausgabe des Hauses des in Scheidung\nlebenden Klägers ist nicht gemäß § 6 ZPO nach dem Sachwert, sondern\nin - jedenfalls entsprechender - Anwendung der §§ 16 GKG, 21 III\nHausratsVO nach dem einjährigen Nutzungswert zu bestimmen\n(Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Auflage, Rn. 2404; LG\nFrankenthal, Rpfleger 1970, 363 f.). Die genannten Bestimmungen\nlassen nämlich erkennen, daß der Gesetzgeber aus sozialen Gründen\ndie typischen Rechtsstreitigkeiten des täglichen Lebens über die\nBenutzung einer Wohnung begünstigen will, weil der Streit im Kern\nnur um ein bloßes Nutzungsrecht geht. Zu diesen typischen\nRechtsstreitigkeiten des täglichen Lebens um ein Nutzungsrecht\ngehört auch die Klage eines geschiedenen Ehegatten auf Räumung des\nHauses.\n\n3\n\nIm vorliegenden Fall ist es auch unerheblich, daß der Beklagte\nsich während des Verfahrens auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen\nhat und nicht auf die Fortdauer des während der Ehe bestehenden\nNutzungsrechts. Maßgeblich ist nämlich, daß die Klägerin ihren mit\nder Klage geltend gemachten Herausgabeanspruch auf die Beendigung\nder Ehe und des hieraus folgenden Besitzrechts gestützt hat.\n\n4\n\nWert des Beschwerdeverfahrens: bis 7.000,00 DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308214","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-01-25/22-w-52-98","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 16","ref_norm":"16","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/308214","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308214","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1999-01-25/22-w-52-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/308214","retrieved":"2026-07-09 03:37:12.005357+00:00"}}