{"status":"available","doknr":"OLD308454","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1998:1215.24U38.98.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1998-12-15","aktenzeichen":"24 U 38/98","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nT a t b e s t a n d:\n\n2\n\nDie Klägerin verlangt vom Beklagten nach Kündigung des mit ihm\nbestehenden Kontokorrentkreditvertrags Rückführung des auf den\n30.06.1997 festgestellten Schuldsaldos von 63.591,07 DM. Der\nBeklagte hat sich gegen die Klage damit verteidigt, die Klägerin\nhabe ihre Vertragspflichten verletzt, indem sie seiner\nfortschreitenden Verschuldung nicht entgegengetreten sei,\ninsbesondere die ständige Überziehung seines Kontos geduldet und\nsich nicht hinreichend um eine Umschuldung bemüht habe. Sie habe\nauch gegen die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes mit der\nFolge verstoßen, daß der Forderungsberechnung nur der gesetzliche\nZinsfuß von 4 % zugrundegelegt werden könne.\n\n3\n\nDas Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt, an\ndie Klägerin 63.591,07 DM zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen\nDiskontsatz der Deutschen Bundesbank seit dem 01.07.1997 sowie eine\nBearbeitungsgebühr über 50,00 DM zu zahlen.\n\n4\n\nMit der Berufung hiergegen verfolgt der Beklagte sein bisheriges\nProzeßziel weiter. Er wiederholt und ergänzt seinen\nerstinstanzlichen Vortrag und beantragt,\n\n5\n\n \n\n6\n\nunter Abänderung des angefochtenen\nUrteils die Klage abzuweisen.\n\n7\n\nDie Klägerin beantragt,\n\n8\n\ndie Berufung zurückzuweisen.\n\n9\n\nWegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das\nUrteil des Landgerichts und die in der Berufungsinstanz zwischen\nden Parteien gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.\n\n10\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:\n\n11\n\nDas Rechtsmittel ist zulässig, bleibt aber in der Sache selbst\nerfolglos.\n\n12\n\n1.\n\n13\n\nDie auf die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes\ngestützten Einwendungen des Beklagten gegen den Klageanspruch\ngreifen schon aus folgenden Gründen nicht durch: Der Kreditvertrag\nder Parteien bestand unverändert - abgesehen von den Konditionen\nder Kapitalnutzung - seit spätestens 19.09.1986, so daß gemäß Art.\n9 des Gesetzes vom 17.12.1980 - BGBl. I S. 2840 - das\nVerbraucherkreditgesetz auf ihn nicht angewendet werden kann (vgl.\nBGH WM 95, 103; Urteil vom 07.10.1997 - XII ZR 233/96 -). Eine\nAusnahme hiervon bildet § 11 Abs. 1 des Gesetzes (vgl. BGH NJW 92,\n109, 110). Daher hat das Landgericht der Klägerin zu Recht\nVerzugszinsen nach Kündigung des Kreditvertrags in Höhe von 5 %\nüber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zugesprochen.\n\n14\n\n2.\n\n15\n\nEinen schuldhaften Vertragsverstoß der Klägerin vermag der Senat\nnicht darin zu erblicken, daß sie über einen längeren Zeitraum die\nerhebliche Überziehung des dem Beklagten eingeräumten Kreditrahmens\ngeduldet hat. Dem Sachvortrag der Parteien ist auch nicht zu\nentnehmen, daß die verschiedenen Versuche einer Umschuldung allein\noder überwiegend an der Haltung der Klägerin gescheitert sind. Im\nübrigen nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen in dem\nangefochtenen Urteil Bezug. Der Vortrag des Beklagten in der\nBerufungsinstanz gibt keinen Anlaß zu einer abweichenden\nBeurteilung der Rechtslage.\n\n16\n\nDie Nebenentscheidungen beruhen auf § 97 Abs. 1, 708 Nr. 10, 711\nZPO.\n\n17\n\nStreitwert für die Berufungsinstanz = Wert der Beschwer des\nBeklagten: 63.591,07 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308454","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-12-15/24-u-38-98","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/308454","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308454","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-12-15/24-u-38-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/308454","retrieved":"2026-07-09 03:37:35.615895+00:00"}}