{"status":"available","doknr":"OLD308518","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1998:1206.27W13.98.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1998-12-06","aktenzeichen":"27 W 13/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.\n\n3\n\nDer Senat schließt sich unter Aufgabe seiner früheren\nRechtsprechung nunmehr der herrschenden Meinung an, wonach bei\neiner Antragsrücknahme im selbständigen Beweisverfahren die Kosten\ndes Verfahrens unter analoger Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO dem\nAntragsteller aufzuerlegen sind (vgl. OLG München BauR 1998, 592;\nOLG Celle NdsRpfl 1998, 26; OLG Düsseldorf BauR 1997, 349; KG\nNJW-RR 1996, 968; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1150; OLG Köln OLGZ\n1994, 236; OLG Nürnberg MDR 1994, 623; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992,\n1406; Zöller-Herget, ZPO, 20. Aufl., § 91 Rz. 13, Stichwort:\nSelbständiges Beweisverfahren).\n\n4\n\nNach Ansicht des Senates wäre es unbillig, dem Antragsgegner im\nFalle der Rücknahme des Beweisantrages auf einen\nmateriellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch zu verweisen, für\nden nur in den wenigsten Fällen eine Anspruchsgrundlage bestünde\n(vgl. BGH NJW 1983, 284). Die Vorschrift des durch die\nZivilprozeßnovelle von 1991 eingeführten § 494 a ZPO regelt den\nErlaß einer Kostengrundentscheidung nur für den Fall, daß die\nBeweisaufnahme tatsächlich durchgeführt worden ist und der\nAntragsteller eine ihm für die Erhebung der Klage gesetzte Frist\nfruchtlos verstreichen läßt. Eine Schließung der danach bestehenden\nGesetzeslücke durch analoge Rechtsanwendung steht § 494 a ZPO nicht\nentgegen. Die Vorschrift hat keinen Ausnahmecharakter sondern\nstellt lediglich eine Teilregelung dar. Weder aus dem Wortlaut des\nGesetzes noch aus der Gesetzesbegründung läßt sich schließen, daß\nder Gesetzgeber diese Lücke bewußt offen gelassen hat mit dem Ziel,\neine Kostenerstattung durch den Antragsteller in allen nicht durch\n§ 494 a Abs. 2 ZPO geregelten Fällen auszuschließen. Ausweislich\nder Begründung des Gesetzesentwurfes zu § 494 a ZPO hat es der\nGesetzgeber grundsätzlich als unbillig angesehen, dem\nAntragsgegner, der im selbständigen Beweisverfahren ein günstiges\nErgebnis erzielt hat, die Erstattung seiner Kosten durch den\nAntragsteller zu versagen (BT-Dr. 11/2883 Seite 48). Diese Absicht\ndes Gesetzgebers, unbillige Ergebnisse zu vermeiden, spricht dafür,\ndaß man entweder andere Verfahrenssituationen, die zu eben solchen\nunbilligen Ergebnissen führen können, nicht bedacht oder aber die\ndurch § 494 a ZPO nicht geregelten Fälle durch entsprechende\nAnwendung der allgemeinen Vorschriften als abgedeckt angesehen hat.\nDie Regel des § 494 a ZPO stellt daher nur eine Sonderregelung,\nnicht aber eine die Kostengrundentscheidung in anderen Fällen\nausschließende Regelung dar. Eine analoge Anwendung des § 269 Abs.\n2 ZPO ist daher im Hinblick auf die Ähnlichkeit von Beweisverfahren\nund Erkenntnisverfahren im vorliegenden Fall geboten.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.\n\n6\n\nBeschwerdewert: bis 3.000,-- DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308518","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-12-06/27-w-13-98","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 494a","ref_norm":"494a","n":6},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 269","ref_norm":"269","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/308518","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308518","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-12-06/27-w-13-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/308518","retrieved":"2026-07-09 03:37:41.076148+00:00"}}