{"status":"available","doknr":"OLD309643","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1998:0505.2ZS447.98.50.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1998-05-05","aktenzeichen":"2 Zs 447/98 -50-","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nAm 12. Dezember 1996 erstattete der Antragsteller gegen den\nBeschuldigten K. K., Inhaber einer Reparaturwerkstatt,\nStrafanzeige, weil sein Pkw, Cadillac Eldorado, Baujahr 1978, den\ner zur Aufarbeitung in die Werkstatt gebracht hatte, \"beraubt und\nbeschädigt\" worden sei.\n\n4\n\nNach Durchführung von Ermittlungen stellte die\nStaatsanwaltschaft am 5. Mai 1997 das Verfahren (57 Js 33/97) mit\nZustimmung des Amtsgerichts Kerpen nach § 153 StPO ein.\n\n5\n\nUnter dem Aktenzeichen 57 Js 94/97 StA Köln, das zuvor unter dem\nAktenzeichen 906 Js 22/97 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf\nanhängig und an die Staatsanwaltschaft Köln abgegeben worden war,\nwar gegen den Beschuldigten M. K. ein Ermittlungsverfahren\nanhängig, in dem dieser (gemäß Anklageschrift vom 11. April 1997)\nder Körperverletzung zum Nachteil des Antragstellers angeklagt war.\nNach Eröffnung des Hauptverfahrens wurde das Verfahren (44 Ds\n290/97 AG Kerpen) in der Hauptverhandlung am 26. Februar 1998 im\nHinblick auf eine Verurteilung in 44 Ds 590/96 AG Kerpen nach § 154\nAbs. 2 StPO eingestellt.\n\n6\n\nMit Schreiben vom 1. Juni 1997 reichte der Antragsteller beim\nVerwaltungsgericht Köln eine \"Verwaltungsklage gegen die\nStaatsanwaltschaft Köln zur Verfahrensweise des AZ: 57 Js 33/97\nsowie 906 Js 22/97\" ein. In diesem verwaltungsgerichtlichen\nVerfahren stellte die Staatsanwaltschaft Köln den Antrag, die Klage\nzurückzuweisen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens\naufzuerlegen. Sie hielt den Klageweg zum Verwaltungsgericht für\nunzulässig und vertrat weiter die Auffassung, daß eine Verweisung\nan das Oberlandesgericht ausscheide, \"weil die Klage auch dort, und\nzwar aus mehreren Gründen, unzulässig\" sei.\n\n7\n\nMit Beschluß vom 3. März 1998 hat die 6. Kammer des\nVerwaltungsgerichts Köln den zum Verwaltungsgericht beschrittenen\nRechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das\nzuständige Oberlandesgericht Köln verwiesen, weil dieses Gericht\nnach § 172 Abs. 4 StPO zur Entscheidung über den Antrag berufen\nsei.\n\n8\n\nWegen unbekannten Aufenthalts des Antragstellers ist dieser\nBeschluß öffentlich zugestellt worden.\n\n9\n\nII.\n\n10\n\nDer Antragsteller kann mit seinem Verlangen nach Klageerzwingung\nin den Verfahren 57 Js 33/97 StA Köln gegen den Beschuldigten K. K.\nund 57 Js 94/97 StA Köln (früher 906 Js 22/97 StA Düsseldorf) gegen\nden Beschuldigten M. K. keinen Erfolg haben.\n\n11\n\nSein dahingehender - in der Verwaltungsklage vom 1. Juni 1997\nenthaltener - Antrag, über den nunmehr der Senat nach der\nVerweisung durch das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, ist\nunzulässig. Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. inwieweit der\nVerweisungsbeschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. März 1998\nfehlerhaft ist.\n\n12\n\nDie Unzulässigkeit des Antrages, der auch weitere\nZulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt (vgl. hierzu\nKleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 172 Rdnr. 26 ff.)\nergibt sich schon daraus, daß er entgegen der Vorschrift des § 172\nAbs. 3 S. 2 nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnet ist. Ein\nweiterer Grund für die Unzulässigkeit des Antrages ist auch\ndeswegen gegeben, weil die Verfahren nach § 153 StPO (57 Js 33/97\ngegen K. K.) und § 154 Abs. 2 StPO (57 Js 94/97 gegen M. K.)\neingestellt worden sind (§ 172 Abs. 2 S. 3 StPO).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309643","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-05-05/2-zs-447-98-50","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 153","ref_norm":"153","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 172","ref_norm":"172","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/309643","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309643","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-05-05/2-zs-447-98-50","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/309643","retrieved":"2026-07-09 03:39:19.868315+00:00"}}