{"status":"available","doknr":"OLD310095","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1998:0204.16WX29.98.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1998-02-04","aktenzeichen":"16 Wx 29/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des\nAntragstellers, die dieser aus eigenem Recht erhoben hat, ist nach\n§§ 31 Abs. 3, 14 Abs. 3 KostO unzulässig, da das Landgericht die\nFestsetzung des Geschäftswerts \"als Beschwerdegericht\" vorgenommen\nund eine Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung\nder Sache nicht angeordnet hat. Der Senat ist der Auffasung, daß\ndas Landgericht immer dann \"als Beschwerdegericht\" tätig geworden\nist, wenn es mit der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz befaßt\nworden ist und sodann den Geschäftswert festgesetzt hat, wobei es\nkeinen Unterschied macht, ob dies - auf eine Beschwerde - nur für\ndie erste Instanz oder zugleich für die zweite Instanz oder von\nAmts wegen nur für die zweite Instanz oder für beide Instanzen\ngeschehen ist (zum Streitstand vgl. Hartmann, Kostengesetze, § 14\nRn. 17 ff). Gerade der vorliegende Fall zeigt, daß es keinen Sinn\nmachen würde, die weitere Beschwerde gegenüber der\namtsgerichtlichen Wertfestsetzung - nach Beschwerdeentscheidung des\nLandgerichts - auszuschließen, sie aber gegenüber der\nWertfestsetzung des Landgerichts für die eigene Instanz zuzulassen.\nDie Abkürzung des Instanzenzuges ist vom Gesetzgeber gewollt, damit\nsich das Oberlandesgericht, das nicht mit der Hauptsache befaßt\nist, allein wegen des Geschäftswerts hiermit auseinandersetzen\nmuß.\n\n3\n\nIm vorliegenden Fall sei allerdings darauf hingewiesen, daß der\nangefochtene Beschluß auch in materieller Hinsicht nicht zu\nbeanstanden ist.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310095","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-02-04/16-wx-29-98","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310095","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310095","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1998-02-04/16-wx-29-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310095","retrieved":"2026-07-09 03:40:00.141130+00:00"}}