{"status":"available","doknr":"OLD310392","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1997:1201.16WX290.97.01","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1997-12-01","aktenzeichen":"16 Wx 290/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nNachdem der Antragsteller seinen Antrag, die Unwirksamkeit\nverschiedener Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vom\n17.09.1996 festzustellen, zurückgezogen hat, hat das Amtsgericht\nLeverkusen mit Beschluß vom 13.08.1997 diesem die gerichtlichen\nKosten des Verfahrens auferlegt und zugleich festgelegt, daß eine\nErstattung der außergerichtlichen Kosten nicht stattfindet. Die von\nden Antragsgegnern gegen diesen Beschluß eingelegte Beschwerde hat\ndas Landgericht Köln durch die angegriffene Entscheidung\nzurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde des\nAntragstellers, mit der er beantragt, die gesamten\naußergerichtlichen Kosten den Antragsgegnern aufzuerlegen.\n\n4\n\nII.\n\n5\n\nDie weitere sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den\nBeschluß des Landgerichts Köln vom 30.09.1997 ist nach §§ 43 WEG,\n27 Abs. 2 FGG, 20 a Abs. 2 FGG unstatthaft.\n\n6\n\nNach dieser Regelung ist das Rechtsmittel der weiteren\nBeschwerde nur dann gegenüber Kostenentscheidungen des Landgerichts\neröffnet, wenn dieses erstmals eine isolierte Kostenentscheidung\ngetroffen hat. Hingegen ist eine weitere Beschwerde gegen eine\nEntscheidung des Landgerichts auf die Erstbeschwerde über eine\nKostenentscheidung des Amtsgerichts nach § 27 Abs. 2 FGG unzulässig\n(Senatsbeschluß vom 10.11.1995 = OLGR 1996, 55; Senatsbeschluß vom\n21.12.1994 = OLGR 1995, 45; OLG Celle OLGR 1996, 253 bei OLGR 1996,\n59; so jetzt auch: Merle in Bärmann/Pick/Merle,\nWohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage, Berichtigungshinweis zu § 45\nRn. 72).\n\n7\n\n§ 45 Abs. 1 WEG eröffnet keine über die Regelungen der §§ 20 a,\n27 FGG hinausgehende Beschwerdemöglichkeit für Kostenentscheidungen\nin Wohnungseigentumssachen. Durch die Verweisung auf das Verfahren\nder freiwilligen Gerichtsbarkeit in § 43 Abs. 1 WEG wird der\nRechtsmittelzug vielmehr auf die im Verfahren der freiwilligen\nGerichtsbarkeit statthaften Rechtsbehelfe beschränkt. § 27 Abs. 2\nFGG, der durch das Rechtspflegevereinfachungsgesetz vom 17.12.1990\ngerade zur Einschränkung von Beschwerden in Kostensachen eingeführt\nworden ist, gilt nach der zuvor zitierten allgemeinen Meinung auch\nfür das Wohnungseigentumsverfahren.\n\n8\n\nEs kann nach alledem dahinstehen, ob die Beschwerde des\nAntragstellers auch deshalb keinen Erfolg haben kann, weil eine\nAnschlußbeschwerde gegen die Erstbeschwerde der Antragsgegner gegen\ndie Entscheidung des Amtsgerichts Leverkusen versäumt wurde. Der\nAntragsteller ist durch den angegriffenen Beschluß, der die von ihm\nhingenommene Entscheidung des Amtsgerichts bestätigte, nicht\n(formell) beschwert. Es bedarf schließlich keiner Entscheidung, ob\ndas Verschlechterungsverbot im Rechtsmittelsystem des\nFGG-Verfahrens gilt und eine nachteilige Veränderung der\nKostenentscheidung des Amtsgerichts Leverkusen ausschließt, soweit\nsie nicht durch die Erstbeschwerde angegriffen wurde.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung für das Verfahren der weiteren Beschwerde\nfolgt aus § 47 Abs. 1 WEG. Danach entsprach es billigem Ermessen,\ndem unterlegenen Antragsteller die Kosten des Verfahrens zur\nweiteren Beschwerde aufzuerlegen. Es bestand indessen kein Anlaß,\nvon dem Grundsatz abzuweichen, wonach im Wohnungseigentumsverfahren\njeder Beteiligte seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst\nträgt.\n\n10\n\nWert des Beschwerdegegenstandes:\n\n11\n\nBis 500,00 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310392","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-12-01/16-wx-290-97","cited_norms":[{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 43","ref_norm":"43","n":2},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310392","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310392","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-12-01/16-wx-290-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310392","retrieved":"2026-07-09 03:40:27.541211+00:00"}}