{"status":"available","doknr":"OLD310534","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1997:1029.16WX274.97.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1997-10-29","aktenzeichen":"16 Wx 274/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie gemäß §§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG in förmlicher Hinsicht\nnicht zu beanstandende sofortige weitere Beschwerde hat in der\nSache keinen Erfolg. Das Landgericht hat frei von Rechtsfehlern (§§\n27 Abs. 1 FGG, 561 ZPO) dem Anfechtungsantrag der Antragsteller\nstattgegeben.\n\n3\n\nDer in der Eigentümerversammlung vom 10.05.1996 von den\nEigentümern des Hauses Nr. 10 gefaßte Beschluß, ein Ziegeldach mit\n22 Grad Dachneigung zur Sanierung des Flachdachs zu errichten, war\nnach § 43 Abs. 1 Nr. 4, 21 WEG aufzuheben. Die\nTeileigentümergemeinschaft des Hauses Nr. 10 war nämlich zur\nBeschlußfassung über diesen Gegenstand nicht berechtigt. Es hätte\nvielmehr der Beschlußfassung durch die gesamte\nWohnungseigentümergemeinschaft bedurft.\n\n4\n\nNach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß\nvom 24.09.1997 - 16 Wx 36/97) beteht ein sogenanntes\n\"Blockstimmrecht\" nur in besonderen Ausnahmefällen. Grundsätzlich\nbilden die Wohnungseigentümer eines Wohnblocks innerhalb einer\nmehrere Blocks umfassenden Wohnungseigentumsanlage keine rechtlich\nverselbständigte Untergemeinschaft. Allenfalls bei Angelegenheiten,\ndie allein einen genau abgrenzbaren Teil der Wohnungseigentümer\nberühren können, sind nur diese zur Abstimmung darüber berufen\n(BayObLG WE 1992, 140 m.w.N.; Lücke in Weitnauer,\nWohnungseigentumsgesetz, 8. Auflage, § 23 Rn. 10; Merle in\nBärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage, § 25 Rn.\n77). Diese abgesonderte Stimmberechtigung setzt jedoch stets\nvoraus, daß die übrigen Eigentümer durch die Beschlußfassung nicht\nbetroffen werden können und damit an der Angelegenheit kein\nschützenswertes eigenes Interesse haben.\n\n5\n\nEin die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft berührender\nUmstand ist hier die durch die Änderung der äußeren Gestaltung des\nWohnblocks Nr. 10 bei einer Flachdachsanierung durch Errichtung\neines Walmdachs hervorgerufene Änderung des äußeren\nErscheinungsbildes der Wohnungseigentumsanlage. Das Landgericht hat\ninsofern aufgrund der zu den Akten gereichten Fotografien\nzutreffend darauf hingewiesen, daß der optische Gesamteindruck des\naus drei Wohnblocks bestehenden Ensembles verändert wird, wenn\neines der Häuser mit einem Walmdach versehen wird. Damit würde das\neinheitliche Ansehen der Anlage aufgegeben. Diese durch die\nMaßnahme damit gegebene Gesamtwirkung der Beschlußfassung verbietet\ndie Zulassung eines Blockstimmrechts.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 47 WEG. Danach entspricht es\nbilligem Ermessen, daß die im Verfahren der weiteren Beschwerde\nunterlegenen Antragsgegner die gerichtlichen Kosten des\nBeschwerdeverfahrens tragen. Es sind jedoch keine Gründe\nersichtlich, von dem im Wohnungseigentumsverfahren herrschenden\nGrundsatz abzuweichen, daß jeder Beteiligte seine eigene\naußergerichtlichen Kosten selbst trägt.\n\n7\n\nWert des Beschwerdegegenstandes gemäß § 48 Abs. 3 WEG:\n180.000,00 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310534","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-10-29/16-wx-274-97","cited_norms":[{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"WoEigG","ref":"§ 48","ref_norm":"48","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310534","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310534","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-10-29/16-wx-274-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310534","retrieved":"2026-07-09 03:40:39.810707+00:00"}}