{"status":"available","doknr":"OLD310554","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1997:1024.2WS586.97.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1997-10-24","aktenzeichen":"2 Ws 586/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDas Landgericht Wuppertal verurteilte den Beschwerdeführer am\n13. Februar 1995 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in\nnicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben\nmit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen unerlaubten\nHandeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren, die der Verurteilte zur\nZeit in der JVA Aachen verbüßt. 2/3 der Strafe waren am 15.\nSeptember 1997 vollstreckt; das Ende der Strafzeit ist auf den 19.\nMai 1999 notiert.\n\n4\n\nMit dem angefochtenen Beschluß hat es die\nStrafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen abgelehnt, die\nVollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung\nauszusetzen. Gegen diesen am 17. September 1997 zugestellten\nBeschluß richtet sich die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom\n23. September 1997 (Eingang).\n\n5\n\nII.\n\n6\n\nDie in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende sofortige\nBeschwerde ist nicht begründet. Die Strafvollstreckungskammer hat\nes zu Recht abgelehnt, die Vollstreckung des Restes der durch\nUrteil vom 13. Februar 1995 verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 5\nJahren nach § 57 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen.\n\n7\n\nEs kann nämlich nicht verantwortet werden zu erproben, ob der\nVerurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr\nbegehen wird. Hierzu wird zunächst auf die zutreffenden Erwägungen\ndes angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.\n\n8\n\nFreilich befindet sich der Beschwerdeführer als Erstverbüßer\nbereits seit über 3 Jahren in Haft, und es ist auch grundsätzlich\ndavon auszugehen, daß das erstmalige Erleben einer - langen -\nFreiheitsstrafe einen besonders nachhaltigen Eindruck hinterläßt.\nAuch hat sich der Beschwerdeführer in der Strafhaft\nbeanstandungsfrei geführt.\n\n9\n\nGleichwohl kann ihm derzeit noch keine für eine vorzeitige\nEntlassung hinreichend günstige Sozialprognose gestellt werden.\n\n10\n\nDer Beschwerdeführer ist, nachdem sein erster Asylantrag\nabgelehnt und er abgeschoben worden ist, erneut in die\nBundesrepublik Deutschland eingereist und hat sich hier - nach\nAblehnung eines zweiten Asylantrages - illegal weiter aufgehalten.\nSchon dieses Verhalten zeigt, wie wenig der Beschwerdeführer\nwillens ist, sich gesetzestreu zu verhalten. Trotz Vorliegens einer\nbestandskräfigen Ausweisungsverfügung will er nicht in sein\nHeimatland Marokko ausreisen. Er will, wie er bei seiner Anhörung\nerklärt hat, in Deutschland entlassen werden, um sich anschließend\nin ein anderes Land zu begeben. In welches Land er ausreisen will,\nhat er nicht angegeben. Mit der Strafvollstreckungskammer ist daher\nzu befürchten, daß er - entsprechend seinem früheren Verhalten nach\nAblehnung des zweiten Asylantrages im Sommer 1992 - wieder dazu\nübergehen wird, zur Sicherung seines Lebensunterhaltes strafbare\nHandlungen, insbesondere auf dem Gebiet des Rauschgifthandels,\nbegehen werde. Insoweit verfügt er aufgrund seiner bisherigen\nStaftaten über Erfahrungen und Beziehungen.\n\n11\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 StPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310554","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-10-24/2-ws-586-97","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310554","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310554","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-10-24/2-ws-586-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310554","retrieved":"2026-07-09 03:40:41.505141+00:00"}}