{"status":"available","doknr":"OLD310622","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1997:1007.4WF243.97.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1997-10-07","aktenzeichen":"4 WF 243/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDie Beschwerde ist unzulässig, soweit sie sich gegen die im\nMonat März 1996 fällige und ausweislich der Zahlungsanzeige vom\n21.03.1996 (Blatt II des PKH-Heftes) auch gezahlte Rate wendet.\n\n4\n\nZwar kann die - im Prozeßkostenhilfeverfahren grundsätzlich nach\n§ 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO gegebene - Beschwerde nicht schon deshalb\nals unzulässig angesehen werden, weil sie erst nach Abschluß des\nRechtszuges eingelegt worden ist. Denn darauf, ob die Hauptsache\nnoch anhängig ist, kommt es nicht an, wenn es im\nBeschwerdeverfahren nicht um die Erfolgsaussichten geht, sondern\ndie Beschwerde - wie hier - sich gegen die Ratenzahlungsanordnung\nrichtet (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 704 f.; Zöller-Philippi,\nZPO, 20. Aufl., § 127 Rn. 25).\n\n5\n\nDas Beschwerderecht der Klägerin ist jedoch hinsichtlich der\nbereits bezahlten Rate für März 1996 verwirkt. Es ist anerkannt,\ndaß auch das nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO gegebene Beschwerderecht\nder Verwirkung unterliegt (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.;\nZöller-Philippi; a.a.O.). Das Beschwerderecht ist verwirkt, wenn\ndie Beschwerde erst längere Zeit nach dem Beschluß eingelegt wird,\nsoweit die verspätete Beschwerdeeinlegung gegen Treu und Glauben\nverstößt. Diese Voraussetzungen sind hier in Bezug auf die für März\n1996 gezahlte Rate von 120,00 DM erfüllt. Die Klägerin hat erst\nfast 18 Monate nach der Ratenzahlungsanordnung gegen den Beschluß\nBeschwerde eingelegt und in der Zwischenzeit im März 1996 eine Rate\ngezahlt. Im Hinblick auf diesen langen Zeitraum erschiene es\nungerechtfertigt, wenn die Klägerin mit ihrem Rechtsmittel jetzt\nnoch geltend machen könnte, die in der Vergangenheit für März 1996\nangefallene und auch bezahlte Rate von 120,00 DM sei nicht\ngerechtfertigt gewesen.\n\n6\n\nII.\n\n7\n\nSoweit sich die Beschwerde gegen die weiteren Ratenzahlungen für\ndie Zeit ab April 1996 wendet, ist sie nach den vorstehenden\nAusführungen zwar zulässig, da Zahlungen tatsächlich nicht erfolgt\nsind. Die Beschwerde ist insoweit jedoch nicht begründet.\n\n8\n\nDie angeordnete Ratenzahlung von 120,00 DM ist mit Rücksicht auf\ndas Einkommen der Klägerin nicht zu beanstanden. Aus ihrer\nAushilfstätigkeit erzielte die Klägerin damals monatlich 560,00 DM.\nUnter Berücksichtigung der aufgrund des gerichtlichen Vergleichs\nvom 22.11.1994 bezogenen Unterhaltsleistungen von 934,00 DM\n(Trennungsunterhalt) standen der Klägerin insgesamt 1.494,00 DM zur\nVerfügung. Nach Abzug des Grundfreibetrages von damals 640,00 DM\nund eines zusätzlichen Erwerbsfreibetrages von 260,00 DM verbleiben\nder Klägerin, die mietfrei in der Wohnung der Eltern wohnt, ein\neinzusetzendes Einkommen von jedenfalls mindestens 400,00 DM, ein\nBetrag, bei welchem nach der Tabelle zu § 115 Abs. 1 ZPO\nMonatsraten von 120,00 DM anzuordnen sind.\n\n9\n\nDie Beschwerde der Klägerin ist nach alledem insgesamt\nzurückzuweisen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310622","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-10-07/4-wf-243-97","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 115","ref_norm":"115","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310622","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310622","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-10-07/4-wf-243-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310622","retrieved":"2026-07-09 03:40:48.277729+00:00"}}