{"status":"available","doknr":"OLD310743","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1997:0905.26WF96.97.01","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1997-09-05","aktenzeichen":"26 WF  96/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie gem. § 11 Abs. 2 Satz 5 RpflG nach Nichtabhilfe durch den\nRichter nunmehr als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung vom\n03.07.1997 ist gem. § 104 Abs. 3 ZPO statthaft und auch im übrigen\nzulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat\nauch in der Sache Erfolg.\n\n3\n\nDas Amtsgericht durfte die beantragte Kostenfestsetzung im\ngegebenen Fall ausnahmsweise nicht wegen der vom Beschwerdegegner\nerhobenen Einrede der Verjährung ablehnen.\n\n4\n\nZwar handelt es sich - wie das Amtsgericht in dem angefochtenen\nBeschluß auch zutreffend festgestellt hat - bei der Einrede der\nVerjährung nach einhelliger und zutreffender Ansicht um einen\nnichtgebührenrechtlichen Einwand, bei dessen Erhebung nach § 19\nAbs. 5 BRAGO grundsätzlich die Vergütungsfestsetzung im\nvereinfachten Verfahren abzulehnen und der Antragsteller auf den\nProzeßweg zu verweisen ist.\n\n5\n\nVon diesem Grundsatz sind Ausnahmen nur in sehr begrenztem\nUmfang zulässig, z. B. wenn ein materiell-rechtlicher Einwand\nerkennbar aus der Luft gegriffen oder offensichtlich unbegründet\nist. So liegt der Fall hier. Denn es ist ohne weitere Aufklärung\nanhand der Aktenlage offenkundig, daß der Vergütungsanspruch der\nBeschwerdeführer nicht verjährt ist.\n\n6\n\nDie Verjährung des Gebührenanspruchs von Rechtsanwälten beträgt\nzwei Jahre (§ 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB). Die kurze Verjährung beginnt\nmit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde (§§ 198,\n201 BGB). Die Fälligkeit des Anspruchs tritt mit der Erledigung des\nAuftrags ein (§ 16 Satz 1 BRAGO). Das war hier frühestens mit\nAbschluß der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen\nVerhandlungstermin vom 04.03.1994 der Fall. Die Verjährung wäre\ndaher mit Ablauf des Jahres 1996 eingetreten. Sie ist aber durch\nden vor Ablauf der Verjährungsfrist am 13.09.1996 (Bl. 158) bei\nGericht eingegangenen Festsetzungsantrag unterbrochen (§ 19 Abs. 7\nBRAGO) worden. Die Unterbrechung der Verjährung tritt nach\nhöchstrichterlicher Rechtsprechung bereits mit dem Eingang des\nAntrags auf Festsetzung der Vergütung bei Gericht ein und ist\nunabhängig von dem Zeitpunkt der Übermittlung des\nKostenfestsetzungsgesuchs an den Antragsgegner (BGH NJW 1981, 825).\nDie Unterbrechung, die nach § 19 Nr. 7 BRAGO wie eine Klagerhebung\nwirkt, hat demnach zur Folge, daß die Unterbrechung fortdauert, bis\nüber den Kostenfestsetzungsantrag abschließend entschieden worden\nist (§ 211 BGB).\n\n7\n\nDie auf den Zeitablauf und insbesondere auf die Verzögerung\nzwischen dem Datum des Kostenfestsetzungsantrages (12.09.1996) und\nder Übermittlung am 26.05.1997 gestützte Einrede der Verjährung\ndurch den Beschwerdegegner ist mithin schon nach dem Akteninhalt\noffenkundig unbegründet und rechtfertigt daher trotz der gebotenen\nZurückhaltung bei der Annahme offenkundig unbegründeter\nmateriell-rechtlicher Einwendungen vorliegend nicht die Ablehnung\ndes Antrags auf Festsetzung der Anwaltsgebühren im vereinfachten\nVerfahren nach § 19 BRAGO (vgl. dazu auch OLG Köln, JurBüro 86,\n1525 und Hanseatisches OLG Hamburg, JurBüro 95, 426).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310743","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-09-05/26-wf-96-97","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 196","ref_norm":"196","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 198","ref_norm":"198","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 201","ref_norm":"201","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 211","ref_norm":"211","n":1},{"jurabk":"RPflG 1969","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 104","ref_norm":"104","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310743","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310743","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-09-05/26-wf-96-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310743","retrieved":"2026-07-09 03:40:58.472729+00:00"}}