{"status":"available","doknr":"OLD310796","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1997:0825.22W34.97.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1997-08-25","aktenzeichen":"22 W 34/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDas - auch als sofortige - Beschwerde zulässige Rechtsmittel der\nAntragsgegnerin hat in der Sache Erfolg.\n\n3\n\nWie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (s. u. a.\nEntscheidung vom 27.11.1992 - 22 W 37/92 in JurBüro 1993, 680 f)\nist die Zulässigkeit der Kostenentscheidung im selbständigen\nBeweisverfahren auch in den Fällen zu bejahen, in denen der\nBeweisantrag als unzulässig zurückgewiesen oder zurückgenommen\nwird, da § 494 a Abs. 2 ZPO keine abschließende Regelung für\nKostenentscheidungen im selbständigen Beweisverfahren trifft und\ndeshalb außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494 a Abs. 2 ZPO die\nbisher zum Beweissicherungsverfahren ergangene Rechtsprechung\nweiterhin von Bedeutung ist. An dieser Auffassung hält der Senat\nnach erneuter Überprüfung fest. Sie steht im Einklang mit der\nüberwiegenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung (s. hierzu\ndie Übersicht bei Zöller, ZPO, 20. Aufl., § 91 Rn. 13\n\"selbständiges Beweisverfahren\"; so ausdrücklich auch OLG\nStuttgart, BauR 1995, 278 f; OLG Brandenburg BauR 1996, 584 f).\n\n4\n\nDie abweichende Ansicht, der zu Folge der Gesetzgeber durch die\nRegelung des § 494 a Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gebracht hat, daß\nabgesehen von dem in § 494 a Abs. 2 ZPO geregelten Fall im\nselbständigen Beweisverfahren keine Kostenentscheidung getroffen\nwerden soll, findet in den Gesetzesmaterialien keine Stütze (s. OLG\nKöln a.a.O. Seite 681; OLG Brandenburg a.a.O.).\n\n5\n\nEs ist darüber hinaus auch kein pausibler Grund erkennbar, warum\nder Antragsgegner bei vollständiger Durchführung des\nBeweisverfahrens - ohne sich anschließendes Hauptsacheverfahren -\nin den Genuß einer Kostenentscheidung kommen soll, nicht aber im\nFalle der Nichtdurchführung des Beweisverfahrens, sei es wegen\nAntragsrücknahme, sei es, weil der Antrag als unzulässig\nzurückgewiesen wurde (s. OLG Köln JurBüro 1993, 618 f.).\n\n6\n\nVielmehr zeigt die Regelung des § 494 a Abs. 2 ZPO, daß das\nGesetz von einer vom Gericht zu treffenden Kostenentscheidung und\nvon einer Kostenerstattungspflicht des Antragstellers ausgeht. Die\ndortige Regelung eröffnet lediglich keine Möglichkeit, die\nKostenerstattungspflicht auch für die Fälle auszusprechen, in denen\nes bei Beteiligung eines Antragsgegners nicht zu einer\nBeweiserhebung kommt. Diese Regelungslücke ist - im Falle des\nunzulässigen Antrags - durch entsprechende Anwendung von §§ 91 ff.\nZPO zu schließen (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O.;\nOLG Karlsruhe JurBüro 1993, 46).\n\n7\n\nDer Antragstellerin waren daher vorliegend analog § 91 ZPO die\nKosten des selbständigen Beweisverfahrens erster Instanz\naufzuerlegen, nachdem ihr Antrag auf Durchführung des Verfahrens\nals unzulässig verworfen worden ist.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren folgt aus §\n91 ZPO.\n\n9\n\nStreitwert des Beschwerdeverfahrens: Wert der Kosten des\nBeweisverfahrens erster Instanz nach einem Streitwert von 79.500,00\nDM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310796","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-08-25/22-w-34-97","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 494a","ref_norm":"494a","n":5},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":3}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310796","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310796","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1997-08-25/22-w-34-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310796","retrieved":"2026-07-09 03:41:02.816705+00:00"}}