{"status":"available","doknr":"OLD312019","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1996:1007.16WX202.96.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1996-10-07","aktenzeichen":"16 WX 202/96","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie nach § 27 FGG zulässige und form- und fristgerecht\neingelegte sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat\nin der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat seine\nErstbeschwerde zutreffend als unzulässig verworfen. Der Beteiligte\nzu 2) war weder im eigenen Namen noch im Namen des Betroffenen\nbefugt, die Aufhebung der Betreuung anzufechten, soweit diese sich\nauf die ,Prüfung und Regelung der Altverbindlichkeiten\" des\nBetroffenen erstreckte.\n\n3\n\nEine eigene Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2) folgt nicht\naus § 20 Abs. 1 FGG, denn der Betreuer hat kein eigenes Recht auf\nFortbestand der Betreuung um seines Amtes willen. Die Betreuung\nwird nicht im Interesse des Betreuers, sondern im Interesse des\nBetroffenen angeordnet. Insoweit greift die Aufhebung der Betreuung\nnicht in die eigene Rechtsphäre des Betreuers ein (ebenso\nKeidel-Kuntze-Winkler, FGG, § 20, Rn. 59). Auch § 69 i Abs. 3 FGG,\nder für die Aufhebung der Betreuung eine entsprechende Anwendung\nvon § 69 g Abs. 1, 4 FGG vorsieht, enthält keine Erweiterung der\nBeschwerdebefugnis zugunsten eines Betreuers. Die\nVerweisungsvorschrift ist dahin zu verstehen, daß sich im Falle der\nAufhebung der Betreuung der Kreis der Beschwerdeberechtigten\nentsprechend § 69 g Abs. 1 FGG bestimmt und das als Rechtsmittel\ndie sofortige Beschwerde entsprechend den Fällen des § 69 g Abs. 4\nFGG zugelassen ist. Zum Kreis der Beschwerdeberechtigten nach § 69\ng Abs. 1 FGG gehört der Beteiligte zu 2) nicht. Darüber hinaus\nscheidet - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - eine\nunmittelbare Anwendung des § 69 g Abs. 4 Nr. 3 FGG aus, da diese\nVorschrift nur die Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen\nbei fortbestehender Betreuung im Auge hat.\n\n4\n\nDer Beteiligte zu 2) war auch nicht befugt, im Namen des\nBetroffenen für diesen die Beschwerde einzulegen. Die Erweiterung\ndes Beschwerderechts des Betreuers in § 69 g Abs. 2 FGG gilt nur\nfür die im vorangegangenen Abs. 1 genannten Entscheidungen.\nHinsichtlich einer Aufhebung der Betreuung enthält § 69 i Abs. 3\nFGG keine Verweisung zur entsprechenden Anwendung des § 69 g Abs. 2\nFGG. Die fehlende Beschwerdebefugnis ergibt sich auch bereits\ndaraus, daß der Betreuer mit der Bekanntgabe des amtsgerichtlichen\nBeschlusses sein Amt verloren hat und folglich nicht mehr für den\nBetroffenen tätig werden kann.\n\n5\n\nIm vorliegenden Fall kommt hinzu, daß ein Rechtsmittel im Namen\ndes Betroffenen auch deshalb unzulässig wäre, weil dieser durch die\namtsgerichtliche Entscheidung nicht beschwert war. Er hatte in dem\nAnhörungstermin vom 03.11.1995 mit anwaltlichem Beistand die\nAufhebung der Betreuung beantragt und hieran auch festgehalten,\nnachdem er darauf hingewiesen worden war, daß ein Fortbestehen nur\nder Sonderbetreuung zur Regelung der Altschulden ohne weitergehende\nVermögensbetreuung keinen Sinn ergebe. Das Landgericht hat den\nInhalt des Protokolls vom 03.11.1995 zutreffend dahin gewertet, daß\nder Betroffene auch eine Aufhebung der Sonderbetreuung wünschte, so\ndaß er den diesem Wunsch entsprechenden Beschluß nicht anfechten\nkonnte.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG.\n\n7\n\n- 3 -","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312019","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-10-07/16-wx-202-96","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/312019","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312019","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-10-07/16-wx-202-96","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/312019","retrieved":"2026-07-09 03:42:49.852738+00:00"}}