{"status":"available","doknr":"OLD312639","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1996:0226.16WX47.96.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1996-02-26","aktenzeichen":"16 Wx 47/96","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\n \n\n2\n\nG r ü n d e\n\n3\n\n \n\n4\n\n \n\n5\n\n \n\n6\n\nEine Entscheidung des Senats über die\nAbgabe der Betreuungssache an das Amtsgericht Köln gemäß §§ 65 a,\n46 FGG kann derzeit nicht erfolgen, weil nicht festgestellt werden\nkann, daß die Betroffene ihren gewöhnlichen Aufenthalt im\nAmtsgerichtsbezirk K. hat.\n\n7\n\n \n\n8\n\nDas Vormundschaftsgericht kann eine\nBetreuungssache aus wichtigen Gründen an ein anderes\nVormundschaftsgericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme\nbereit erklärt (§§ 65 a Abs. 1 Satz 1, 46 Abs. 1 Satz 1 FGG). Als\nwichtiger Grund für die Abgabe ist es in der Regel anzusehen, wenn\nsich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffen geändert hat und die\nAufgaben des Betreuers im wesentlichen am neuen Aufenthaltsort zu\nerfüllen sind (§ 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG).\n\n9\n\n \n\n10\n\nGewöhnlicher Aufenthaltsort ist der\nOrt, der als der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensführung einer\nPerson anzusehen ist, an dem sie sich tatsächlich längere Zeit\naufhält (Keidel/Kuntze/Winkler, § 45 FGG Rdzf. 15).\n\n11\n\n \n\n12\n\nDerzeit kann noch nicht übersehen\nwerden, ob die Betroffene den gegenwärtigen Aufenthalt im\nPflegeheim C. in K. für längere Zeit beibehält. Sie hat bereits 12\nTage nach ihrer Ankunft in K. in einem Schreiben an das\nVormundschaftsgericht vom 02.09.1995 (Bl. 198 ff. d.A.) darum\ngebeten, nach R. zurückkehren zu können. Diesen Wunsch hat sie bei\nder richterlichen Anhörung am 29.11.1995 (vgl. Bl. 208 d.A.)\nwiederholt.\n\n13\n\n \n\n14\n\nDer Betreuer wird diesem Wunsch\nnachzugehen haben und im Rahmen seiner Pflichten aus § 1901 BGB die\nMöglichkeit einer Rückkehr der Betroffenen in ihre Geburts- und\nHeimatstadt R. oder zumindest in deren Umgebung zu prüfen\nhaben.\n\n15\n\n \n\n16\n\nNach § 1901 Abs. 1 Satz 2 BGB gehört\nzum Wohl des Betreuten auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner\nFähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und\nVorstellungen zu gestalten. Dem Wunsch der Betroffenen nach\nBestimmung des Aufenthaltsortes ist daher gemäß § 1901 Abs. 2 Satz\n1 BGB zu entsprechen, soweit dies ihrem Wohl nicht\nzuwiderläuft.\n\n17\n\n \n\n18\n\nDas Wohnen außerhalb einer\nbeschützenden Einrich-tung in einer eigenen Wohnung - wie es die\nBetrof-fene in erster Linie erstrebt - wäre nach der\nfach-ärztlichen Stellungnahme des die Betroffene betreu-enden\nArztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. B. vom 14.02.1996 (Bl.\n218 ff. d.A.) nicht ohne Gefahr für die Betroffene und entspricht\ndaher nicht ihrem Wohl.\n\n19\n\n \n\n20\n\nDamit ist jedoch nicht ausgeschlossen,\ndaß in R. oder Umgebung eine beschützende Einrichtung gefun-den\nwird, die unter Berücksichtigung des gesund-heitlichen Zustandes\nder Betroffenen und des Krank-heitsverlaufs ebenso geeignet ist wie\ndas Pflege-heim C. in K..\n\n21\n\n \n\n22\n\nSolange die Bemühungen um einen\ngeeigneten Heimplatz, der dem den Aufenthaltsort betreffenden\nWunsch der Betreuten Rechnung trägt, nicht abgeschlossen sind, kann\nnicht festgestellt werden, daß die Betroffene ihren gewöhnlichen\nAufenthalt in K. begründet hat.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312639","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-02-26/16-wx-47-96","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/312639","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312639","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-02-26/16-wx-47-96","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/312639","retrieved":"2026-07-09 03:43:40.348126+00:00"}}