{"status":"available","doknr":"OLD312673","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1996:0213.1SS50.96Z35Z.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1996-02-13","aktenzeichen":"1 Ss  50/96 (Z) - 35 Z -","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDer Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist\nbegründet. Die Rechtsbeschwerde ist - wie das Amtsgericht übersehen\nhat - bereits in der Einlegungsschrift vom 9. 10. 1995 begründet\nworden. Der Verwerfungsbeschluß des Amtsgerichts ist daher\naufzuheben.\n\n3\n\nDer Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist\nunbegründet.\n\n4\n\nIm angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von 50,--DM\nfestgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 OWiG kann daher die\nRechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die\nNachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des\nmateriellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung\ndes rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein solcher Fall liegt hier\nnicht vor.\n\n5\n\nSoweit das Amtsgericht zum Schuldspruch wegen Verstoßes gegen §\n1 Abs. 2 StVO - infolge einer Erinnerungslücke des Tatrichters\nhinsichtlich des Ergebnisses der Hauptverhandlung - keine\nFeststellungen getroffen hat, liegt ein Rechtsfehler im Einzelfall\nvor, der nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem\nGesichtspunkt der Fortbildung des materiellen Rechts führt.\n\n6\n\nDem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, den Zulassungsantrag\nmit der Maßgabe als unbegründet zu verwerfen, \"daß im Urteilstenor\ndie Anführung der Vorschrift \"§ 1 II\" entfällt\",\n\n7\n\nhat der Senat nicht entsprochen. Infolge der Nichtzulassung der\nRechtsbeschwerde kommt eine solche Schuldspruchänderung nicht in\nBetracht.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312673","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-02-13/1-ss-50-96-z-35-z","cited_norms":[{"jurabk":"StVO 2013","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/312673","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312673","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-02-13/1-ss-50-96-z-35-z","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/312673","retrieved":"2026-07-09 03:43:43.178029+00:00"}}