{"status":"available","doknr":"OLD312684","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1996:0209.2WS56.96.2WS57.96.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1996-02-09","aktenzeichen":"2 Ws 56/96 + 2 Ws 57/96","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDas Amtsgericht Köln verurteilte den Beschwerdeführer am 19.\nNovember 1982 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte\ntateinheitlich mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4\nMonaten, deren Vollstreckung zunächst zur Bewährung ausgesetzt\nwurde. Die Strafaussetzung wurde am 3. Mai 1985 widerrufen.\n\n4\n\nAußerdem verhängte das Schöffengericht Köln durch Urteil vom 20.\nJanuar 1988 gegen den Beschwerdeführer wegen schweren Raubes\ntateinheitlich mit räuberischer Erpressung und gefährlicher\nKörperverletzung eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Mit Beschluß\nvom 31. August 1990 setzte die Strafvollstreckungskammer des\nLandgerichts Arnsberg die Vollstreckung der Reststrafen aus den\nbeiden Urteilen ab dem 15. September 1990 für die Dauer von 3\nJahren zur Bewährung aus. Am 11. August 1993 wurde die\nBewährungszeit um 1 Jahr auf insgesamt 4 Jahre verlängert.\n\n5\n\nAm 20. Dezember 1995 hat die Strafvollstreckungskammer des\nLandgerichts Bonn die mit Beschluß der Strafvollstreckungskammer\ndes Landgerichts Arnsberg vom 31. August 1990 bewilligte Aussetzung\nder Vollstreckung der Reststrafen aus den vorgenannten Urteilen zur\nBewährung widerrufen. Dieser Beschluß ist dem Beschwerdeführer am\n4. Januar 1996 zugestellt worden. Er hat dagegen am 10. Januar 1996\nzu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegburg\nsofortige Beschwerde eingelegt.\n\n6\n\nII.\n\n7\n\nDie in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende sofortige\nBeschwerde ist nicht begründet. Die Strafvollstreckungskammer hat\ndie mit Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts\nArnsberg vom 31. August 1980 bewilligte Aussetzung der\nVollstreckung der Reststrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts\nKöln vom 19. November 1982 und des Schöffengerichts Köln vom 20.\nJanuar 1988 zur Bewährung zu Recht nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB\nwiderrufen.\n\n8\n\nDer Beschwerdeführer ist innerhalb der Bewährungszeit, nämlich\nam 10. März 1994, erneut straffällig geworden und ist am 20.\nOktober 1994 vom Landgericht Köln wegen Rauschtat zu einer\nFreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist seit\ndem 9. März 1995 rechtskräftig. Durch diese Straftat hat der\nBeschwerdeführer gezeigt, daß sich die der Strafaussetzung zur\nBewährung zugrundeliegende Erwartung nicht erfüllt hat.\n\n9\n\nVon dem damit gebotenen Widerruf kann nicht gemäß § 56 f Abs. 2\nStGB abgesehen werden. Denn die Anordnung von in dieser Vorschrift\nvorgesehenen weniger einschneidenden Maßnahmen als der Widerruf\nreicht bei der Persönlichkeit des Beschwerdeführers, seinen\nzahlreichen Vorstrafen und dem mehrfachen Bewährungsversagen nicht\naus, ihm für die Aufrechterhaltung der Bewährung erneut eine\nhinreichend günstige Sozialprognose zu stellen.\n\n10\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 StPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312684","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-02-09/2-ws-56-96-2-ws-57-96","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56f","ref_norm":"56f","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/312684","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312684","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1996-02-09/2-ws-56-96-2-ws-57-96","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/312684","retrieved":"2026-07-09 03:43:44.125718+00:00"}}