{"status":"available","doknr":"OLD312768","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:1222.19U33.95.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-12-22","aktenzeichen":"19 U 33/95","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"1\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e\n\n2\n\nDie zulässige Berufung des Klägers führt in dem im Tenor\nangegebenen Umfang zur Aufhebung des landgerichtlichen Teilurteils\nnach § 539 ZPO und zur Zurückverweisung der Sache an das\nLandgericht. Das Teilurteil war unzulässig, soweit die\nZahlungsklage abgewiesen worden ist, um die es in der\nBerufungsinstanz allein geht.\n\n3\n\nEs liegt ein Fall vor, daß ein Kläger neben der Auskunftsklage\nauch schon einen Betrag beziffert, den er jedenfalls glaubt\nbeanspruchen zu können. Das ist als Klageantrag zulässig (BGH WM\n1972, 1121; Thomas/Putzo, ZPO 18. Aufl., § 254 Rn. 4;\nZöller/Greger, ZPO 19. Aufl., § 254 Rn. 3). Nach BGH a.a.O. (so\nauch BGH LM § 254 ZPO Nr. 8) handelt es sich zwar nicht der Form,\naber der Sache nach insgesamt um eine Stufenklage nach § 254 ZPO,\nauch soweit es um den Zahlungsantrag zu A. geht, und obwohl der\nKläger nur den Antrag zu B. ausdrücklich als Stufenklage bezeichnet\nhat. In der Entscheidung in NJW 1989, 2821 sieht der BGH dagegen\neine Stufenklage nur in den das bezifferte Klagebegehren\nübersteigenden Anträgen. Was richtig ist, kann offen bleiben. Denn\nnach allen genannten Entscheidungen ist es unzulässig, über die\nbezifferte Leistungsklage insbesondere - wie hier - negativ zu\nentscheiden, solange offen ist, daß der Kläger seinen Anspruch\naufgrund der vom Beklagten verlangten Auskünfte untermauern kann.\nVielmehr ist in einem solchen Fall zunächst durch Teilurteil über\ndie Auskunftsklage zu entscheiden (BGH LM § 254 ZPO Nr. 8; WM 1972,\n1121; NJW 1989, 2821 [2822]; s.a. BGHZ 10, 385, 386 = NJW 1954, 70;\nThomas/Putzo, a.a.O., Rn. 6; Zöller/Greger, a.a.O.). Das\nLandgericht konnte vorher nicht abschließend beurteilen, ob dem\nKläger ein Pflichtteilsanspruch - jedenfalls - in der beantragten\nHöhe zustand. Nichts anderes sagt im Grunde das Urteil auf Seite 6\nselbst, daß nämlich auch ein Mindestanspruch des Klägers bisher\nnicht festgestellt werden könne. Dann durfte aber die Klage deshalb\nnicht abgewiesen werden, vielmehr war abzuwarten, was sich nach\nErteilung der Auskunft ergab.\n\n4\n\nNun liegen allerdings inzwischen Gutachten zu den 3 Punkten des\nAuskunftsurteils vor, die aber vom Kläger alle inhaltlich\nangegriffen und von der Beklagten in der Berufungserwiderung nicht\nnäher erörtert werden. Der Kläger hält die ermittelten Werte für zu\nniedrig, meint aber, sie deckten in jedem Fall den zur Zeit\nverfolgten Zahlungsanspruch. Ob das der Fall ist, ist nach\nabschließender Stellungnahme der Parteien und ggf. nach Ergänzung\nder Beweisaufnahme zu entscheiden. Dabei dürfte sich nach dem\njetzigen Stand der Sache eine Gesamtbereinigung in einem Zuge\nempfehlen. Nichts zuletzt deshalb hat der Senat davon abgesehen,\nnach § 540 ZPO selbst zu entscheiden.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung war dem Landgericht vorzubehalten. Einer\nVollstreckbarkeitserklärung diese Urteils bedarf es nicht\n(Zöller/Gummer, a.a.O., § 538 Rn. 4).\n\n6\n\nWert der Beschwer der Beklagten: 20.148,21 DM\n\n7\n\n2","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312768","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-12-22/19-u-33-95","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 254","ref_norm":"254","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 539","ref_norm":"539","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 540","ref_norm":"540","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/312768","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312768","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-12-22/19-u-33-95","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/312768","retrieved":"2026-07-09 03:43:51.222828+00:00"}}