{"status":"available","doknr":"OLD312860","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:1110.19W46.95.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-11-10","aktenzeichen":"19 W 46/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Entscheidung ist unanfechtbar.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie nach §§ 91a Abs. 2, 577 ZPO zulässige sofortige Beschwerde\nist nicht begründet. Die vom Kläger geltend gemachte\nKaufpreisforderung war von Anfang an unstreitig; gleichwohl hat der\nBeklagte die Rechnung vom 29.5.1989, die eine von ihm selbst als\nKonkursverwalter bestellte Holzlieferung betraf, entgegen seiner in\neinem Rundschreiben vom 14.1.1988 auch dem Kläger gemachten Zusage,\neingegangene Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen, nicht bezahlt.\nNur durch diese Zahlungsverzögerung von damals bereits mehr als 3 ¢\nJahren kam der Beklagte in die Lage, in der Klageerwiderung vom\n20.1.1993 geltend machen zu können, das Konkursverfahren sei Ende\n1992 massearm geworden. Damit fehlte zwar der Leistungsklage des\nKlägers das Rechtsschutzinteresse (Böhle-Stamschräder/Kilger, KO\n14. Aufl., § 60 Anm. 2), das Landgericht konnte aber in prozessual\nzulässiger Weise das Verfahren aussetzen, anstatt den Kläger zum\nÜbergang zur Feststellungsklage zu veranlassen (BAG, AP § 60 KO,\nNr. 1 = KTS 1979, 305). Nachdem dann der Beklagte im Jahre 1995 in\nder Lage war, die Klageforderung auszugleichen, und beide Parteien\nalsdann die Hauptsache für erledigt erklärt haben, wäre es entgegen\nder Ansicht des Beklagten höchst unbillig, dem Kläger bei der\nKostenentscheidung nach § 91 a ZPO die zeitweilige Unzulässigkeit\nseiner Leistungsklage anzulasten, die allein wegen der mehrjährigen\nunbegründeten Zahlungsverzögerung des Beklagten eingetreten war,\naber mit der Leistungsfähigkeit der Konkursmasse wieder entfallen\nist. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 I ZPO. Beschwerdewert:\nSumme der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz.\n\n3\n\n- 2 -","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312860","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-11-10/19-w-46-95","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91a","ref_norm":"91a","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 577","ref_norm":"577","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/312860","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312860","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-11-10/19-w-46-95","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/312860","retrieved":"2026-07-09 03:43:59.294921+00:00"}}