{"status":"available","doknr":"OLD313034","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:0724.12W15.95.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-07-24","aktenzeichen":"12 W 15/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und auch im übrigen\nzulässige Beschwerde ist, soweit hierüber nach der teilweisen\nAbhilfe durch das Landgericht noch zu entscheiden ist, nicht\nbegründet.\n\n3\n\nDie Rechtsverfolgung des Klägers bietet aus den zutreffenden\nGründen der beiden Entscheidungen des Landgerichts vom 28.4.1994.\nund 15.3.1995, denen der Senat beitritt und auf die deshalb zur\nVermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird (§ 543 Abs. 1 ZPO\nanalog), keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.\n\n4\n\nDie Gewährung eines den Betrag von 30.000,00 DM übersteigenden\nSchmerzensgeldes käme nur dann in Betracht, wenn auch die\nBeschwerden des Klägers im Bereich der Hals- und/oder\nLendenwirbelsäule entweder unfallbedingt wären oder festgestellt\nwerden könnte, daß durch den Unfall wegen bereits vorhandener\ndegenerativer Veränderungen vorzeitig eine Beschwerdesymptomatik\nausgelöst worden wäre. Beides kann nicht festgestellt werden,\nnachdem der Unfallchirurg Dr. M. bereits vorprozessual und der\nSachverständige Prof. Dr. H. in seinem gerichtlichen Gutachten\neindeutig einen Ursachenzusammenhang verneint haben. Für das von\ndem Kläger in seinem Schriftsatz vom 22.5.1995 begehrte\nZusatzgutachten durch einen Neurologen fehlt es an einer\ntatsächlichen Grundlage, weil wegen des Fehlens entsprechender\nBefundberichte keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß es durch den\nUnfall überhaupt zu - sei es nur leichten - Verletzungen im Bereich\nder Wirbelsäule gekommen ist.\n\n5\n\nEine Kostenentscheidung ist wegen § 127 Abs. 4 ZPO nicht\nveranlaßt.\n\n6\n\nBeschwerdewert: 5.000,00 DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313034","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-07-24/12-w-15-95","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313034","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313034","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-07-24/12-w-15-95","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313034","retrieved":"2026-07-09 03:44:14.721826+00:00"}}