{"status":"available","doknr":"OLD313094","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:0628.11W64.95.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-06-28","aktenzeichen":"11 W 64/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die\nKostenentscheidung des Landgerichts ist teilweise begründet.\n\n3\n\nDie Klägerin hat keine hier gemäß § 257 ZPO ohne weiteres\nzulässige Klage auf künftige Räumung zum 30.09.1994 erhoben. Ihrem\nKlageantrag nach verlangte sie sofortige Räumung. Die\nKlagebegründung ließ unklar, ob sie dabei von einer Beendigung des\nMietverhältnisses der Parteien schon zum 30.06.1994 oder erst zum\n30.09.1994 ausging. Im Zeitpunkt der Klageerhebung im August 1994\nbestand ein Anspruch auf sofortige Räumung aber noch nicht. Denn\ndie Kündigung des gemäß § 568 BGB stillschweigend auf unbestimmte\nZeit verlängerten Mietverhältnisses in den Schreiben vom 24.02. und\n10.03.1994 konnten beide erst zum 30.09.1994 wirksam werden (§ 565\nAbs. 2 BGB). Daß seit Ablauf des ersten Mietjahres 1992 wegen der\nKlausel in § 4 des Mietvertrages ein vertragsloser Zustand zwischen\nden Parteien geherrscht hätte, so daß der Beklagte jederzeit sofort\nhätte räumen müssen, hat die Klägerin selbst nicht angenommen.\n\n4\n\nDie Klage war deshalb aber nur teilweise unbegründet. Der\nAnspruch auf künftige Leistung i.S.d. § 257 ZPO gilt gegenüber dem\nAnspruch auf Leistung schlechthin als ein Minderes, auf das eine\nKlage ohne Zustimmung des Gegners jederzeit gemäß § 264 Nr. 2 ZPO\nbeschränkt werden kann und auf das das Gericht auch ohne\nAntragsänderung, allerdings dann unter Abweisung der Klage im\nübrigen, erkennen darf (Stein-Jonas-Schumann, ZPO, § 257 Rn. 5;\nZöller-Greger, § 257 Rn. 7; MüKomm-Lüke, § 257 Rn. 12).\n\n5\n\nUnter Berücksichtigung dieses Sach- und Streitstandes im\nZeitpunkt des erledigenden Ereignisses sind die Kosten des\nRechtsstreits entsprechend § 92 ZPO zu teilen.\n\n6\n\nDer Beklagte ist auch nicht in entsprechender Anwendung des § 93\nZPO gänzlich von den Kosten freizustellen, weil er seine\nVerpflichtung zur Räumung bis zum 30.09.1994 durch fristgerechten\nVollzug der Räumung anerkannt hat; denn er hatte der Klägerin\nVeranlassung zur Klageerhebung gegeben. Seine erkennbar und, wie er\nselbst vorträgt, auch durchaus absichtlich hinhaltenden Antworten\nauf den Räumungswunsch der Klägerin, insbesondere das Schreiben\nseines Anwaltes vom 26.07.1994, waren geeignet, die Besorgnis zu\nbegründen, daß er unter Umständen das Mietobjekt erst mit\nerheblicher Verspätung freigeben werde. Derartigem Verhalten\nvorzubeugen ist der Sinn der erleichterten Zulässigkeit einer Klage\nauf künftige Räumung gemäß § 257 ZPO.\n\n7\n\nDie Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt\naus § 92 ZPO.\n\n8\n\nWert des Beschwerdegegenstandes: 3.800,00 DM.\n\n9\n\n2 - -","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313094","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-06-28/11-w-64-95","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 257","ref_norm":"257","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 565","ref_norm":"565","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 568","ref_norm":"568","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 93","ref_norm":"93","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313094","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313094","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-06-28/11-w-64-95","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313094","retrieved":"2026-07-09 03:44:19.860567+00:00"}}