{"status":"available","doknr":"OLD313161","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:0517.11W32.95.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-05-17","aktenzeichen":"11 W 32/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 2. März 1995 - 9 OH 22/94 - abgeändert und der Streitwert auf 125.000,00 DM festgesetzt.\n\nDie weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde des Antragstellers ist teilweise\nbegründet und führt zur Herabsetzung des Streitwerts auf 125.000,00\nDM; im übrigen ist sie zurückzuweisen.\n\n3\n\nIn Übereinstimmung mit den Parteien und dem Landgericht geht der\nSenat davon aus, daß der Streitwert des selbständigen\nBeweisverfahrens in der Regel gleichzusetzen ist mit dem Interesse\ndes Antragstellers an der Durchsetzung seines tatsächlichen oder\nvermeintlichen Anspruches in der Hauptsache (vgl. JurBüro 1992/191,\n192).\n\n4\n\nRichtig ist auch, daß bei der Bewertung dieses Interesses\nanzuknüpfen ist an die gemäß Vertrag vom 22. August 1994\nvorgenommene Übertragung des Grundbesitzes. Der Antragsteller\nwollte eine Geschäftsunfähigkeit seiner Mutter nicht abstrakt\nfeststellen lassen, sondern verfolgte damit das Ziel, die\nNichtigkeit des genannten Vertrages geltend machen zu können.\n\n5\n\nDaß das Landgericht den Wert der Grundstücke auf 500.000,00 DM\ngeschätzt hat, wird nicht beanstandet.\n\n6\n\nFür die Streitwertfestsetzung ist hiervon jedoch nur der dem\nwirtschaftlichen Interesse des Antragstellers entsprechende Anteil\nin Ansatz zu bringen.\n\n7\n\nBei Rechtsstreitigkeiten auf erbrechtlicher Grundlage sind\nvielfach der Nachlaß oder ein Nachlaßgegenstand zwangsläufig auch\ndann im vollen Umfang im Streit, wenn es unstreitig ist, daß dem\nKläger ohnehin ein bestimmter Anteil gebührt oder daß den Beklagten\nein Anteil verbleibt. In diesen Fällen ist eine wirtschaftliche\nBetrachtungsweise geboten (vgl. Zöller-Herget ZPO 19. Aufl., § 3 Rn\n16 \"Erbrechtliche Ansprüche\"). Klagt ein Miterbe gegen einen\nanderen eine Nachlaßforderung ein, so ist dessen Anteil abzuziehen\n(BGH 1967/443). Dasselbe gilt, wenn er die Übertragung eines\nNachlaßgegenstandes fordert (BGH NJW 1972/909; OLG Celle NJW\n1969/1355).\n\n8\n\nFür den vorliegenden Fall bedeutet das folgendes: Das Interesse\ndes Antragstellers war darauf gerichtet, über die Feststellung der\nGeschäftsunfähigkeit seiner Mutter hinaus die Grundlage zu schaffen\nfür den allein hiervon abhängigen Nachweis der Nichtigkeit des\nVertrages vom 22. August 1994. In der Annahme, daß die Mutter\nmangels Testierfähigkeit ihr Testament vom 28. Juni 1993 nicht mehr\nändern kann, geht der Antragsteller davon aus, daß bei ihrem Tode\ndie gesetzliche Erbfolge eintritt. Dann wäre er, wenn die\nÜbereignung nichtig sein sollte, an dem Grundvermögen mit einer\nQuote von 1/4 beteiligt, im Falle einer zwischenzeitlichen\nWeiterveräußerung an dem Gegenwert. Daß den Antragsgegnern ein\nAnteil von 3/4 verbliebe, ist nicht streitig. Der Antragsteller\nverkennt, daß die Antragsgegner nicht nach Kopfteilen, sondern nach\nStämmen an dem Nachlaß beteiligt sein werden.\n\n9\n\nEine Kostenentscheidung erübrigt sich wegen § 25 Abs. 4 GKG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313161","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-05-17/11-w-32-95","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313161","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313161","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-05-17/11-w-32-95","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313161","retrieved":"2026-07-09 03:44:25.746825+00:00"}}