{"status":"available","doknr":"OLD313208","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:0424.5U222.94.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-04-24","aktenzeichen":"5 U 222/94","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"1\n\nEntscheidungsgründe:\n\n2\n\nDie nach §§ 511, 511 a ZPO statthafte Berufung ist form- und\nfristgerecht eingelegt und begründet worden (§ 516, 518, 519 ZPO)\nund damit zulässig. Sie ist sachlich jedoch nicht\ngerechtfertigt.\n\n3\n\nDer Kläger hat Anspruch auf Auszahlung des\nAuseinandersetzungsguthabens gemäß § 235 HGB in Verbindung mit der\nLaufzeitvereinbarung und den §§ 5, 8 der Vertragsbedingungen. § 10\nder Vertragsbedingungen steht dem Anspruch schon deshalb nicht\nentgegen, weil die Beklagte nicht dargetan hat, daß sie außerstande\nist, die Rückzahlung aus dem Bilanzgewinn für 1993 oder aus\nAktivvermögen zu erbringen. Obwohl sie sich gemäß § 4 der\nVertragsbedingungen ausdrücklich verpflichtet hat, innerhalb von 6\nMonaten nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluß zu\nerstellen, hat sie bis heute, also nach Ablauf von rund 1 1/4\nJahren, weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung\nvorgelegt. Der von der Beklagten vorgelegte ,Status per 31.9.1994\"\n(Blatt 110-120 d.A.) genügt diesen Anforderungen nicht. Prozessual\nhandelt es sich dabei um bloßes Parteivorbringen, dem kein darüber\nhinausgehender Beweiswert zukommt.\n\n4\n\nIm übrigen ist die Klage im Hauptanspruch auch als\nSchadensersatz aus dem Gesichtspunkt der positiven\nVertragsverletzung gerechtfertigt. Wer geschäftlich unerfahrenen\nPersonen eine stille Beteiligung nach den Vorschriften des\nHandelsgesetzbuches anbietet, muß ausdrücklich über die Folgen der\nBeteiligung aufklären, wenn es sich in Wahrheit um ein\nSpekulationsgeschäft handelt, bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit\nein Totalverlust der Einlage droht. Soll die Rückzahlung der\nEinlage davon abhängen, daß das Unternehemen einen Bilanzgewinn\nerzielt oder die Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen\nvorhanden ist, muß - auch ungefragt - bei Vertragsabschluß die\nbisherige Geschäftsentwicklung in nachvollziehbaren Zahlen\ndargestellt werden, damit der stille Gesellschafter sein Risiko\nzumindest in groben Zügen abschätzen kann. Insoweit gelten die\ngleichen Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für die\nAnlagevermittlung und die Prospekthaftung entwickelt hat (vgl. dazu\nPalandt-Heinrichs, 54. Auflage, § 256 Rdn. 22, 23, 882 mit\nNachweisen der höchstrichterlichen Rechtssprechung). Dies gilt vor\nallem dann, wenn der Unternehmer nach dem ,Vertrag für stille\nGesellschaft\" den Eindruck erweckt, daß die Einlagen nach Ablauf\nder Vertragszeit ohne weiteres wieder zurück gezahlt werden - wie\nhier im Zusammenhang mit der Laufzeitvereinbarung geschehen - und\ndarüber hinaus einen ,Mindestgewinn von jährlich 8% garantiert\",\nobwohl es sich in Wahrheit um ein Risikogeschäft handelt. Der von\nder Beklagten vorgelegte Prospekt genügt den Anforderungen an eine\nordnungsgemäßen Aufklärung nicht. Danach gewinnt der Anleger kein\nzuverlässiges Bild über die bisherige Geschäftstätigkeit der\nBeklagten, er kann das Anlagerisiko, das eher heruntergespielt\nwird, nicht zuverlässig abschätzen.\n\n5\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 97 Abs. 1,\n708 Nr. 10, 713 ZPO.\n\n6\n\nWert der Beschwer für die Beklagte: unter 60.000,00 DM.\n\n7\n\n2 - -","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313208","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-04-24/5-u-222-94","cited_norms":[{"jurabk":"HGB","ref":"§ 235","ref_norm":"235","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 516","ref_norm":"516","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 518","ref_norm":"518","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 519","ref_norm":"519","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313208","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313208","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-04-24/5-u-222-94","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313208","retrieved":"2026-07-09 03:44:29.865869+00:00"}}