{"status":"available","doknr":"OLD313257","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:0310.25WF48.95.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-03-10","aktenzeichen":"25 WF 48/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde ist unbegründet, weil die\nStreitwertfestsetzung gemäß dem angefochtenen Beschluß richtig\nist.\n\n3\n\nNach den Angaben im Schriftsatz vom 06.02.1995 muß man davon\nausgehen, daß die Antragstellerin zuletzt über durchschnittliche\nmonatliche Nettoeinkünfte in einer Größenordnung von rund 1.780,00\nDM verfügte. Wird dieser Betrag mit 3 multipliziert, ergibt sich\nein zunächst unbereinigtes Einkommen von 5.340,00 DM. Die\nAntragstellerin hat im Schriftsatz vom 04.08.1993, mit dem sie ihr\nProzeßkostenhilfegesuch für das vorliegende Verfahren begründet\nhat, ausgeführt, sie zahle zur Zeit an verschiedene Gläubiger\nmonatliche Raten von 650,00 DM. Diese Beträge sind\nselbstverständlich abzusetzen mit der Folge, daß sich das Einkommen\nentsprechend und nicht unerheblich verringert. Im weiteren muß\ngemessen an den Ausführungen in diesem Schriftsatz davon\nausgegangen werden, daß zusätzlich aus den geringen Mitteln der\nAntragstellerin noch die volljährige, einkommenslose Tochter der\nParteien, welche mit ihr im gleichen Haushalt lebte, unterstützt\nwerden mußte. Einkommen des Antragsgegners kann nicht\nberücksichtigt werden, weil gemessen am gesamten bisherigen\nVorbringen der Antragstellerin davon auszugehen ist, daß er nichts\nverdient. Soweit die Beschwerdeführer darauf antragen, von Amts\nwegen zu ermitteln, ob und gegebenenfalls was sich an den\nEinkommensverhältnissen des Antragsgegners zwischenzeitlich\ngeändert hat, verkennen sie, daß dies ersichtlich nicht die Aufgabe\ndes Gerichts ist.\n\n4\n\nNach alledem mußte der Beschwerde sachlicher Erfolg versagt\nbleiben.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313257","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-03-10/25-wf-48-95","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313257","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313257","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-03-10/25-wf-48-95","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313257","retrieved":"2026-07-09 03:44:33.895942+00:00"}}