{"status":"available","doknr":"OLD313306","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1995:0203.3U138.94.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1995-02-03","aktenzeichen":"3 U 138/94","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung des Klägers gegen das am 07.06.1994 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (12 O 18/94) wird zurückgewiesen.\n\n \n\nDie Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.\n\n \n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:\n\n2\n\nDie Berufung ist zulässig, hat in der Sache aber keinen\nErfolg.\n\n3\n\nDas Landgericht hat die Klage zu Recht und mit zutreffender\nBegründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug\ngenommen wird, abgewiesen.\n\n4\n\nZunächst ist nicht zweifelhaft, daß der Kläger als Schüler im\nRahmen der schulischen Arbeitsgemeinschaft ,B.\" gemäß § 539 Abs. 1,\nNr. 14, b) RVO unfallversichert in der gesetzlichen\nSozialversicherung ist und damit Ansprüche des Klägers wegen\nPersonenschäden gegen den Schulträger nach § 636 RVO und gegen die\nLehrerin nach § 637 RVO ausgeschlossen sind.\n\n5\n\nDas Haftungsprivileg des § 636 RVO kommt aber auch der Beklagten\nzu 1) zu, denn der Kläger ist im Sinne des § 636 Abs. 1 und 2 RVO\nals ihr ,Beschäftigter\" für das von ihr als ,weitere Unternehmerin\"\nbetriebene Tierheim anzusehen.\n\n6\n\nDaß ein ,Arbeitsunfall\" bzw. ein ,Beschäftigter\" im Sinne der\nRVO mehreren Betrieben zugeordnet werden kann, ergibt sich bereits\naus § 636 Abs. 2 RVO (vgl. auch BGH NJW 78, 2553; VersR 83,\n31).\n\n7\n\nAbzustellen ist zunächst auf § 539 Abs. 2 RVO, wonach den\nvertraglich Beschäftigten solche Personen gleichzustellen sind, die\nwie jene tätig werden, sei es auch nur vorübergehend.\n\n8\n\nFür die Zuordnung des Klägers zu dem Betrieb der Beklagten zu 1)\nreicht es aus, daß dessen ,Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des\nUnfallbetriebs fiel\" (BGH VersR 83, 31). Mag der Kläger auch im\nRahmen der schulischen Arbeitsgemeinschaft gearbeitet haben, die\nArbeiten als solche, Herrichten einer Volière und die dazu\nerforderliche Sandbeschaffung aus dem Tiergehege, stellen sich in\nbezug auf das Tierheim als betriebsbezogene, typische Arbeiten dar,\ndie sonst von Angestellten der Beklagten zu 1) hätten erbracht\nwerden müssen.\n\n9\n\nDamit sind alle erforderlichen Kriterien für die Auslösung des\nHaftungsprivilegs bei der Beklagten zu 1) erfüllt, denn für das\n,Beschäftigtenverhältnis\" kommt es - entgegen der Annahme der\nBerufung - auf weitere Merkmale, wie eine persönliche oder\nwirtschaftliche Abhängigkeit, Häufigkeit und Dauer der Arbeit oder\ndie Beweggründe des Tätigen nicht an (vgl. BGH a.a.O.).\n\n10\n\nEine Haftung der Beklagten zu 2) aus § 834 BGB scheidet gemäß §\n637 RVO aus, weil diese ,eine in demselben Betrieb tätige\nBetriebsangehörige\" ist, für die deshalb das Haftungsprivileg des §\n636 RVO gleichfalls gilt.\n\n11\n\nAus den genannten Gründen war die Berufung mit der Kostenfolge\naus § 97 Abs. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.\n\n12\n\nDie Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht\nauf §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO.\n\n13\n\nStreitwert des Berufungsverfahrens und Beschwer für den Kläger:\n10.060,00 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313306","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-02-03/3-u-138-94","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 834","ref_norm":"834","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313306","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313306","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1995-02-03/3-u-138-94","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313306","retrieved":"2026-07-09 03:44:38.431720+00:00"}}