{"status":"available","doknr":"OLD313555","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1994:0728.16W42.94.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1994-07-28","aktenzeichen":"16 W 42/94","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDie gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und auch im übrigen\nzulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.\n\n3\n\nDas Amtsgericht hat zu Recht davon abgesehen, im Rahmen der\nProzeßkostenhilfebewilligung für den Kläger diesem einen\nRechtsanwalt beizuordnen.\n\n4\n\nDie in Ehelichkeitsanfechtungssachen prozessual nicht\nvorgeschriebene Vertretung durch einen Rechtsanwalt (§§ 121 Abs. 1,\n78 ZPO) ist vorliegend auch unter den Voraussetzungen des § 121\nAbs. 2 S. 1 ZPO nicht geboten. Weder hatte das Verfahren einen\nUmfang, der die Überschaubarkeit seines Streitstandes erschwerte,\nnoch bot die Sache ir- gendwelche tatsächlichen oder rechtlichen\nSchwie- rigkeiten, deren Erfassung für einen Prozeßerfolg des\nKlägers maßgeblich gewesen wäre.\n\n5\n\nNach dem Vorbringen des Klägers ist seine Ehe mit der Mutter des\nBeklagten seit dem 2.7.1993 geschie- den und bestand bereits im\nScheidungsverfahren Ein- vernehmen darüber, daß der Beklagte\nscheinehelich ist, wie sich auch aus dem vom Kläger vorgelegten\nProtokoll über die mündliche Verhandlung im Schei- dungsverfahren\nergibt. Entsprechend hat der Beklag- te im vorliegenden\nRechtsstreit keinen Gegenantrag gestellt und hat ferner die auf\nAntrag des Klägers als Zeugin vernommene Mutter des Beklagten\nbestä- tigt, in der gesetzlichen Empfängniszeit keinen Ge-\nschlechtsverkehr mit dem Kläger gehabt zu haben.\n\n6\n\nUnter Berücksichtigung dieser Umstände hat das Amtsgericht die\nSach- und Rechtslage zutreffend als einfach gelagert bewertet.\n\n7\n\nDie Beiordnung eines Rechtsanwalts unter den Vor- aussetzungen\ndes § 121 Abs. 2 S. 1 1. Alternative ZPO kommt danach auch in\nAnsehung der Person des Klägers nicht in Betracht. Hierbei ist auf\ndessen Möglichkeiten und Fähigkeiten abzustellen. Dabei kann\nunterstellt werden, daß der Kläger ein juristischer Laie ist. Dies\nallein bietet aber im vorliegenden Verfahren keinen Anlaß, ihm\neinen Pro- zeßbevollmächtigten beizuordnen. Wegen der generell\ngebotenen sparsamen Verwendung der für die Prozeß- kostenhilfe zur\nVerfügung stehenden öffentlichen Mittel hätte es ausgereicht, wenn\nder Kläger zur Wahrung seiner Interessen die einmalige Beratung\ndurch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen hät- te, wofür ihm\nkostenlose Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz zu\nbewilligen gewesen wäre.\n\n8\n\nSchließlich ist auch nicht ein Fall gegeben, in welchem dem\nKläger aus dem Gesichtspunkt der \"Waf- fengleichheit\" ein\nRechtsanwalt beigeordnet werden mußte, weil der Beklagte anwaltlich\nvertreten war (§ 121 Abs. 2, 2. Alternative ZPO). Dieser\nGesichtspunkt gebietet nach der ständigen Recht- sprechung des\nSenats eine Beiordnung nur dann, wenn der Rechtsstreit zwischen den\nParteien kontrovers geführt wird. Das aber war hier von Anfang an\nnicht der Fall.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313555","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1994-07-28/16-w-42-94","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313555","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313555","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1994-07-28/16-w-42-94","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313555","retrieved":"2026-07-09 03:44:59.794392+00:00"}}