{"status":"available","doknr":"OLD313640","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1994:0517.22U262.93.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1994-05-17","aktenzeichen":"22 U 262/93","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e\n\n2\n\nDie zulässige Berufung hat in der Sache\nkeinen Erfolg.\n\n3\n\nDas angefochtene Urteil des\nLandgerichts entspricht der Sach- und Rechtslage. Das\nSchadensersatzbegehren des Klägers ist unbegründet. Es bedarf\nkeiner Klärung der Frage, ob der Beklagten bei der am 04.11.1992\ndurchgeführten Inspektion des Fahrzeugs des Klägers der von diesem\nbehauptete Fehler unterlaufen ist, da ein daraus hergeleiteter\nSchadensersatzanspruch jedenfalls bei Klageerhebung bereits\nverjährt war.\n\n4\n\nWie das Landgericht zutreffend\nausgeführt hat, stellt der vom Kläger behauptete Fehler -\nunterlassene Sichtkontrolle am Getriebe - einen Mangel der\nWerkleistung \"kleine Inspektion\" dar. Nach ständiger Rechtsprechung\nverjähren Schadensersatzansprüche wegen eines Werkmangels in 6\nMonaten, wenn es sich um den Mangelschaden selbst oder um einen\nunmittelbaren Mangelfolgeschaden handelt (vgl. Palandt-Thomas, BGB,\n53. Aufl., vor § 633 Rdnr. 23 - 25 m.N. aus der\nRechtsprechung).\n\n5\n\nIm vorliegenden Fall kann kein Zweifel\nbestehen, daß der Kläger mit dem an seinem Fahrzeug entstandenen\nSchaden einen unmittelbaren Mangelfolgeschaden geltend macht. Denn\nebenso wie der Anspruch auf Ersatz eines Motorschadens infolge\neines mangelhaften Ölwechsels als enger Mangelfolgeschaden in 6\nMonaten verjährt (BGH, NJW 1986, 2307), ist auch der\nGetriebeschaden am Fahr-zeug des Klägers unmittelbar durch die\nangeblich unter-lassene Sichtkontrolle des Getriebes verursacht\nworden, so daß die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB ein-greift.\nGleiches gilt, soweit durch das Blockieren des Getriebes die\nAufhängung des Motor- und Getriebeblocks gerissen ist und die\nReifen an den blockierten An-triebsrädern verschlissen worden sind;\ndenn auch inso-weit handelt es sich um Schäden, die am Fahrzeug\nselbst entstanden sind und die im unmittelbaren Zusammenhang mit\ndem behaupteten Mangel der Werkleistung stehen.\n\n6\n\nNach dem eindeutigen Wortlaut des § 638\nBGB begann die 6-monatige Verjährungsfrist mit der Abnahme des\nFahrzeugs nach Beendigung der Inspektion am 04.11.1992, so daß die\nFrist bei Einreichung der Klage am 05.08.1993 bereits verstrichen\nwar. Die Auffassung des Klägers, daß es auf den Zeitpunkt seiner\nKenntnis vom Schaden und von der Ersatzmöglichkeit ankomme,\nwiderspricht der Gesetzeslage. Der Kenntnisstand des Bestellers\neiner Werkleistung ist für den Beginn der Verjährungsfrist des §\n638 BGB ohne Bedeutung (Staudinger-Peters, BGB, 12. Aufl., § 638\nRdnr. 23).\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 97\nZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus §\n708 Nr. 10, § 713 ZPO.\n\n8\n\nStreitwert für das Berufungsverfahren\nund zugleich Urteilsbeschwer: 10.057,68 DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313640","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1994-05-17/22-u-262-93","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 638","ref_norm":"638","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313640","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313640","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1994-05-17/22-u-262-93","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313640","retrieved":"2026-07-09 03:45:09.223265+00:00"}}